1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Ronja3 am 04.07.2012, 22:07 Uhr

Schulrückstellung bei Muss-Kind

Hallo,
ich habe hier einiges gelesen zum Theme vorzeitige Einschulung, suche aber Erfahrungsberichte von Eltern, deren Muss-Kind zurückgestellt wurde.
Soweit ich weiß, ist das ja kaum möglich.
Wer hat es doch durchbekommen und aus welchem Grund?
Wir kommen aus NRW
Gruß
Ronja (mit zukünftigem Muss-Kind von Ende September)

 
19 Antworten:

Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von marie74 am 04.07.2012, 23:24 Uhr

In NRW wird nur noch aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen zurückgestellt. Bei uns hat das geklappt (2006).

Entwicklungsverzögerungen werden z.B. nicht als Grund gesehen, es sei denn, sie führen dazu, dass sie das Kind gesundheitlich beeinträchtigen. In der Regel wird gesagt, die Kinder können die ersten zwei Schuljahre in drei Jahren machen, d.h. eine Klasse wiederholen. Daher wird es nicht als nötig empfunden, die Kinder zurückzustellen.

Du musst ggf. versuchen, Gutachten/Schreiben von Ärzten, vom Kiga, von evtl. Therapeuten... zu sammeln, die erklären, warum eine Rückstellung für dein Kind wünschenswert wäre und dass eine Einschulung zum kommenden Zeitpunkt, dem Kind gesundheitlich schaden könnte. Entscheiden muss der Schulleiter der aufnehmenden (zuständigen) Grundschule auf Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens (über die Schuluntersuchung).

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von Himbaer am 05.07.2012, 7:49 Uhr

Wir haben es letztes Jahr geschafft, leicht war es nicht- aber auch nicht unmöglich und ich denke, es gehört auch etwas Glück dazu.

Ich kann mich dem von Marie nur anschließen.

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@Himbear

Antwort von Ronja3 am 05.07.2012, 9:23 Uhr

Aus welchem Grund habt Ihr die Rückstellung durchbekommen?
Gruß

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Re: @Himbear

Antwort von Maxikid am 05.07.2012, 9:40 Uhr

Ein Schulfreund meienr Tochter, Geb. 12.06.05 (Musskind bis 30.06.), hat die Vorschule noch mal gemacht, da er div. Probleme mit der Feinmotorik hatte, konnte z.B. den Stift nicht richtig halten. War hier in HH gar kein Problem.

Gruß maxikid

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Re: @Himbear

Antwort von Carmar am 05.07.2012, 10:16 Uhr

In unserem Kreisgebiet ist eine Rückstellung nicht möglich.
Die Kinder kommen entweder in die Regelschule oder in eine Förderschule.

Im benachbarten Kreisgebiet kommt es schon mal zu einer Rückstellung. Diese Kinder sind aber auch extrem auffällig (kenne welche über Schwimmkurse).

Beides NRW

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von platschi am 05.07.2012, 13:25 Uhr

Kommt sicher auch aufs Bundesland an. Dort wo es jahrgangsübergreifendes Lernen gibt, ist es weitaus schwerer wenn nicht unmöglich ein Kind zurückstellen zu lassen. Mein Sohn ist eins der jüngsten Muss-Kinder in seiner Klasse, hatte Schwierigkeiten mit der feinmotorik, sehr unkonzentriert etc. Bei der Einschulungsuntersuchung (2010) hat er sich dann auch von seiner "besten" Seite gezeigt, so dass ich gedacht hätte die Ärztin sieht es ähnlich wie wir, dass ihm ein Jahr Kiga guttun würde. Aber nein, man geht ja davon aus, das Kinder mit Defiziten diese in der Schule eher aufholen als zuhause oder im Kiga, weil sie in der Schule besser gefördert werden. Wer sich in der Grundschule auskennt, weiß allerdings dass das personell garnicht drin ist. Das Gemeine an der Sache - wir hatten dann in der ersten Klasse Diskussionen mit dem Lehrer, weil er ihn zurückstufen wollte.

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von Holzkohle am 05.07.2012, 13:33 Uhr

mich würde interessieren, warum Ihr nicht einschulen wollt...

Ich habe ebenfalls mein Muss-Kind zurückstellen lassen in Bayern, allerdings hatten wir ein psychologisches Gutachten (mein Sohn wurde damals auf ADHS diagnostiziert und wies Störungen im Sozialverhalten auf) und auch ein Negativattest der Schulärztin...

Der Sohn meiner Freundin (Berlin) ist Autist, allerdings befand er sich damals noch in der "Testung" und obwohl Kinderärztin, Kindergarten usw. darauf hinwiesen, dass dieses Kind NICHT in eine Regelschule gehört, wurde er in diese eingeschult - weil kein Gutachten vorlag.

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@Ronja

Antwort von Himbaer am 05.07.2012, 13:55 Uhr

Aktivier mal bitte dein Postfach.

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gibt es keine "vorklasse" ??

Antwort von ninsche am 05.07.2012, 14:48 Uhr

habe mir die anderen beiträge jetzt nicht durchgelesen.

aber bei uns (hessen) gibt es -zumindesta an unserer schule- eine vorklasse. da gehen alle kinder hin, die in die schule müssen, aber eben noch nicht so weit sind. dort malen sie viel, machen feinmotorische sachen (schneiden, basteln etc).

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Re: gibt es keine "vorklasse" ??-- nein, in NRW nicht

Antwort von Pebbie am 05.07.2012, 16:32 Uhr

Dafür hat NRW (noch ) ein sehr gutes Förderschulsystem.

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von schnecke1 am 05.07.2012, 17:04 Uhr

Eine Mutter aus dem Kiga hat es gemacht. Da muss man einen Antrag stellen und dann war das bei ihr kein Problem.Bei ihr gab es aber z.B. den Grund Trennung der Eltern und sie will auch noch nicht. Ist August-Kind.

VG

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von Smudo am 05.07.2012, 20:13 Uhr

nein bei uns im ort BW
geht das nicht das kind kommt dann für 1 jahr in die förderschule
die sehr gur arbeitet und die kinder besser fördert als im kiga es möglich wäre
lg claudia

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von Augustbaby2011 am 06.07.2012, 10:43 Uhr

Hallo,

wir haben ein zukünftiges Muss-Kind. Meine Tochter wird im August 2013 6 Jahre und wird am selbigen Tag eingeschult.
Ich werde versuchen dieses mit allen Mitteln zu verhindern. Leider zählt Elternwille nicht in dieser Sache und das Bundesland bestimmt quasi über schulreif oder nicht, indem es selbstständig den Stichtag für Einschulung versetzt. Es gibt 9 BL in denen meine Tochter und auch deine noch regulär ein Jahr Kiga hätten.
Bei uns sitzt bereits die Logopädin und die KiÄ mit im Boot. Unsere Tochter würde nicht nur eines der jüngsten Kinder in der Klasse sein, sie ist auch die Kleinste und Leichteste. Zudem hat sie Lautbildungsschwierigkeiten. Mein Kind soll mit 7Jahren eingeschult werden und in dem zusätzlichen Kigajahr, dass sie in 9 anderen Bundesländeren sowieso hätte noch emotionale Stabilität und körperliche Reife gewinnen.

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@Augustbaby und alle

Antwort von Ronja3 am 06.07.2012, 11:42 Uhr

Danke Euch allen für die Beiträge.
Zu unserer Situation: Unser Sohn ist von Sept. 08 und wird somit erst in 2 Jahren schulpflichtig. Vielleicht ist er in 2 Jahren soweit, das er das problemlos schafft und ich mir jetzt zu viele Gedanken mache.
Grundsätzlich bin ich aber gegen eine so frühe Einschulung bzw. bin damit nicht einverstanden, dass man kaum zurückstellen lassen kann. Schließlich kann man ja auch relativ problemlos vorzeitig einschulen.
Unser Sohn ist körperlich und geistig völlig normal entwickelt.
Seine emotionale Entwicklung macht uns allerdings in Bezug auf die frühe Einschulung sorgen. Er war schon als Baby sehr auf mich fixiert, ich konnte ihn nie irgendwo lassen ohne das er stundenlang geweint hat.
Im letzten Jahr ist er in den Kinderg. gekommen und die Eingewöhnung war die Hölle. Er hat nachts nicht mehr geschlafen, geweint bis zum Erbrechen und es hat Monate gedauert bis er ohne Tränen dort geblieben ist. Auch jetzt gibt es immer wieder Phasen wo ich ihn weinend in den Kindergarten bringe. Aber überwiegen läuft es gut und er fühlt sich dort jetzt ganz wohl.
Insgesammt ist er sehr empfindlich und weint schnell.
Unsere großen Kinder sind beide mit fast 7 eingeschult worden, waren beide zu diesem Zeitpunkt schulreif und alles läuft gut.
Das der Kleine das alles über ein Jahr eher bewälitigen soll, macht uns schon kopfzerbrechen.
@Augustbaby: Aus welchem Bundesland kommt Ihr?
Wünsche Euch viel erfolg für eine Rückstellung.
Gruß

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@augustbaby

Antwort von coryta am 06.07.2012, 12:51 Uhr

Kommt ihr zufällig aus Niedersachsen?
Wir machen grad das selbe Prozedere, wobei unser Sohn Sept 07 ist und bereits in einen Sprachheilkindergarten geht. Aber dennoch wird wohl die Rückstellung nicht ganz einfach werden.
Die Erzieherin aus dem Sprachheil-Kiga hat mir jetzt empfohlen mir nen Termin in einem SPZ geben zu lassen, denn wenn man auf irgendwelche Einschränkungen zurückstellen lassen will, brauchen die wohl (bei uns?) einen Bericht, was genau vorliegt (Behinderung? Entwicklungsstörung). Bin gespannt wann wir nen Termin bekommen *seufz

Ach ja, auf eine Sprachstörung könnte man wohl nicht zurückgreifen, weil wir hier Sprachheilklassen haben auf die dann zurückgegriffen werden. Bin ja mal gespannt wie das alles wird.
LG
coryta

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an Ronja3

Antwort von krummenau am 06.07.2012, 14:00 Uhr

"Schließlich kann man ja auch relativ problemlos vorzeitig einschulen."
Was verstehst Du unter "relativ problemlos"?
Ich hatte das Gefühl, daß man Eltern von Kann-Kindern ganz schön viel abverlangt und sie eher davon abhalten will, ein Kann-Kind einzuschulen.
Da muß man schon einiges an Durchhaltevermögen mitbringen, war jedenfalls bei uns so.
Bei uns in RLP zählt beim vorzeitigen Einschulen jedenfalls nicht der Elternwille, das letzte Wort hat der Rektor oder die Rektorin, unabhängig davon, was z.B. Amtsarut oder Kinderarzt meinen. Hat man das Pech, an einen Rektor oder eine Rektorin zu geraten, die auch so ganz generell gegen eine vorzeitige Einschulung sind (wie viele Kindergärten, von denen ich hier immer wieder lese), kann das Kind noch so schulreif sein, da hat man wenig oder keine Chance. Zum Glück hat die Rektorin unserer Schule uns Eltern die Entscheidung gelassen und dann in unserem Sinne zugestimmt.
Wieso bist Du ganz generell gegen eine so vorzeitige Einschulung?
Im Einzelfall kann ich das sehr gut nachvollziehen - aber generell?
Unser Kindergarten war auch ganz generell dagegen, Kinder früher einzuschulen, konnte mir aber keine guten Gründe (für diese generelle Meinung) sagen. Vielleicht kannst Du mir ja welche nennen?
Ich kenne Dein Kind ja nicht, aber daß Du Dir jetzt schon zwei Jahre vor dem regulären Einschulungstermin Gedanken um eine Rückstellung machst, finde ich reichlich verfrüht. In der Zeit kann sich Dein Kind noch ganz enorm entwickeln und absolut schulreif werden, auch wenn Du Dir das jetzt noch nicht vorstellen kannst. Laß ihm doch einfach mal Zeit, handeln kannst Du immer noch, wenn wirklich absehbar werden sollte, daß er zum Einschulungstermin vermutlich nicht schulreif sein wird.
Viel Glück bei der Entschedungsfindung und eine gute Portion Gelassenheit wünscht Dir Silke

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind (hier Bayern)

Antwort von Badefrosch am 07.07.2012, 12:42 Uhr

Also ich kann nur das sagen, was bei uns im Kindergarten von stellvertretenden Grundschuldirektorin erklärt wurde.

Es ist kein Problem ein Kann-Kind ein Jahr später in die Schule zu geben, da reicht ein entsprechendes Schreiben vom Kindergarten, dass das Kind noch nicht schulreif ist aus xy Gründen.

Beim Musskind wird es etwas schwieriger, diese müssen zu einem Gutachten in ein Förderzentrum und dann wird entschieden ob das Kind

1.
als normales Kind in die 1. Klasse kommt,

2,
ggf. einen Platz als Co-Op-Kind (Kooperationskind = Integrationskind, max. 6) in der Klasse bekommt. Co-Op Kinder bekommen 1 bis 2 Stunden zusätzliche Förderung durch eine 2. Lehrerin pro Woche, diese holt sie aus der Klasse und förder die Sachen, die Ihnen schwer fallen.

3.
in die Förderschule geht (hier gibt es auch zwei Möglichkeiten, die sog. Vorklasse und danach in die Regelschule oder in eine entsprechende Förderklasse.

Also wenn deines jetzt im September eingeschult werden soll, dann bist du mit Gutachten und allem schon viel zu spät dran, das hätte spätestens im März geschehen müssen, also vor der Einschreibung.

Ab langfristig werden die Förderzentren und Förderschulen abgeschafft, das ganze Thema rundherum hat was mit "Inklusion" zu tun, d.h. die Kinder sollen alle in eine normale Regelschule gehen und dort vor Ort die entsprechende Förderung bekommen, die sie benötigen, das kann ein Schulbegleiter sein, ein zweiter Lehrer oder was auch immer.

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Re: Schulrückstellung bei Muss-Kind

Antwort von miezekätzchen am 12.07.2012, 9:56 Uhr

unsere tochter kommt dieses jahr in die schule sollte aber schonvoriges rein kommen nach den alter aber der arzt hat gemerk das sie noch nicht soweit ist und hat unsere tochter ein jahr zurrück gestellt und das jahr mehr in der kita hat ihr gut getan .für manche kinder ist es besser ein jahr länger in den kindergaten zu gehenes kommt ja drauf an was das kind allesbringt es jetzt schon viel von kindern verlangt.wir sind froh ds unsere tochter noch ein im kindergarten war

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Bundesland usw

Antwort von Geisterfinger am 22.08.2012, 13:11 Uhr

Ich denke das ist von Bundesland zu Bundesland und nach vielen Aspekten sehr unterschiedlich. In HH ist der Stichtag irgendwann im Juni oder Juli. Schulpflichtig sind Kinder, die bis dahin sechs werden. Die bis Jahresende sechs werden, sind Kannkinder. Meines Wissens können Kinder zurück gestellt werden, die in den Monaten des EInschulungsjahres bis dahin sechs werden, nicht aber die, die im Vorjahr Kannkinder waren. Die sind dann entgültig schulpflichtig. Vielleicht kann man die dann in die Vorschule geben? Faktor ist also nicht nur Bundesland mit Stichtag sondern auch der Geburtstag. Außerdem kann es individuelle Aspekte geben wie z.B. wenn das Schulgebäude viele Treppen hat und das Kind zu dem ZEitpunkt zB nach OP oder Unfall die nicht gehen kann.

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