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Geschrieben von Gabi am 05.02.2004, 21:04 Uhr

Hallo nochmal

Hallo nochmal,
also bei solch einem Verfahren soll zunächst eine Beobachtung des Kindes stattfinden, in Kindergarten oder Zuhause. Dann wird in einem Elterngespräch die Entwicklung des Kindes erfragt, also ob er zeitgerecht gelaufen, gesprochen usw. hat. Bei einem weiteren Termin wird dann das Kind "getestet", d.h. die Gutachter (Grundschullehrerin und Sonderpädagogin) machen sich mit Hilfe von verschiedenen Tests ein Bild von dem Kind, so dass sie letztendlich beurteilen können, ob eine sonderpädagogische Förderung notwendig erscheint. Sie schreiben dann ein Gutachten, dessen Inhalt Dir erläutert werden muss. Du kannst über das Schulamt dann auch eine Kopie erhalten!
Das Gutachten geht dann ans Schulamt und dort wird entschieden, wo dein Kind am besten gefördert werden kann. Die Gutachter können nur eine Empfehlung aussprechen, der Elternwille zählt auch.
Lass Dir am besten von der Logopädin schriftlich eine Beurteilung der Fortschritte Deines Sohnes geben, die kommt dann mit in die Akte.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß Gabi

 
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