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Geschrieben von Silvia-Regina am 03.02.2007, 17:31 Uhr

Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz

Unsere Tochter soll nach unseren Wünschen nächstes Jahr im Nebenstadteil eingeschult werden, weil wir zum einen unseren Betrieb dort haben, also unter der Woche ganztags nur dort anzutreffen sind und zum anderen die Oma dort wohnt. Betreuung nach der Schule würde also im Nebenstadtteil durch mich bzw. auch die Oma sein.

Ich würde nun gerne ein paar Erfahrungen hören, was mehr Sinn machen würde:

A) Eine Sprengelbefreiung beantragen.
Dabei müsste ich aber mein Kind trotzdem in der nicht gewünschten Wohnortschule einschreiben lassen und darauf "hoffen" dass dem Antrag auf Schulwechsel stattgegeben wird (Denn die Wohnortschule ist nicht grade überlaufen, da sie einen sehr schlechten Ruf hat)

B) Eine Ummeldung -geht/reicht das eigentlich per Zweitwohnsitz ??- auf die Adresse der Oma+Firma vornehmen, damit der "Einschulungs-Test" gleich zusammen mit den bisherigen KIGA-Freunden in der Wunsch-Schule sein wird.

Was habt ihr für Erfahrungen gemacht ?

 
4 Antworten:

Re: Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz

Antwort von peggy360 am 03.02.2007, 20:40 Uhr

sollte oder ist diese nicht aufgehoben worden und jeder kann sein wunschschule wählen.
lg peggy

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Re: Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz

Antwort von Fury69 am 03.02.2007, 20:48 Uhr

Hallo,

wir haben unseren Sohn auch in einer Schule angemeldet, die nicht in unserem Einzugsgebiet liegt.

Als Grund haben wir angegeben, demnächst in diesen Ortsteil zu ziehen, was auch stimmt, wir aber nicht genau wissen, wann.

Eigentlich müßte aber auch gehen, wenn man sagt, die Nachmittagsbetreuung findet in dem Ort statt.

Aber einen extra Antrag haben wir nicht gestellt, sondern sind zur Schulanmeldung einfach in diese Schule gegangen und es gab keine Probleme.

Wollen die nicht sowieso die Grenzen abschaffen, dass jeder da anmelden kann, wo er will, oder ist das nur in NRW. hab ich, glaub ich, mal gelesen.


Viel Glück. Andrea.

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Re: Einschulung mit Sprengelbefreiung/Zweiwohnsitz

Antwort von Renate-Jonas-Nele am 04.02.2007, 16:30 Uhr

Hallo,
aus welchem Bundesland kommst du? Bei uns in Bayern muß du dein Kind erst mal in der Sprengelschule anmelden, dann kannst du einen Gastschulantrag stellen. Wenn das, wie du schreibst so ist, daß mittags bzw nachmittags, eh keiner zuhause ist, der dein Kind betreuen kann, müßte das eigentlich Grund genug sein.
Frag doch einfach mal.
Renate

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Bayerischer Formalitätenkram lässt grüßen

Antwort von Silvia-Regina am 04.02.2007, 16:43 Uhr

Wir sind -in diesem Fall leider-aus Bayern.

Ich finde es einfach auch fürs Kind unzumutbar, sich erst in einer Schule vorzustellen, obwohl es eigentlich auf die andere gehen sollte und dann lt. Auskunft des Schulamtes bis Ende Juli mit einer Anmeldung an der Schule im Nebenstadtteil warten muss, ob der Antrag genehmigt wird.

Sorge wg. der Genehmigung macht mir das Verhalten des Schulamtes bei meiner Schwägerin, die im Haus nebenan wohnt. Auch dort ist nach der Schule niemand zuhause und sie wollte deshalb ihre Kinder in der Nähe ihrer Arbeitsstelle einschulen lassen. Wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sie schließlich in der Wohnortschule kostenpflichtig zur Hausaufgabenbetreuung anmelden könnte.

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