Geschrieben von Mama Jana am 14.09.2012, 0:13 Uhr |
Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Hallo!
Wir wohnen über 2 km von der Schule entfernt und es hieß immer, dass man dann Anspruch auf ein von der Schule bezahltes Busticket hat.
Leider hat uns niemand gesagt, dass das nur gilt, wenn die Schule die dem Wohnort am nächsten gelegene ist. Das klingt zwar irgendwo logisch, so selbstverständlich finde ich das aber nicht.
Nun ist es bei uns so, dass wir die nur wenig weiter entfernte Schule im Nachbarort gewählt haben, weil uns dort ein aus beruflichn Gründen und nachweislich benötigter OGS-Platz garantiert werden konnte (Ganztagsbetreuung), in der "heimischen" Schule nicht. Letzteres wurde auf der dortigen Info-Veranstaltung vor der Einschulung offiziell mitgeteilt. Wir haben aus diesem Grund die bereits getätigte Schulanmeldung geändert...
Außerdem - und das finde ich jetzt nicht richtig bei der o.g. Regelung - handelt es sich bei beiden Schulen in unserem Ort um eine katholische bzw. evangelische Konfessionsschule (bei der der Religionsunterricht nicht abgewält werden kann!).
Wir sind aber konfessionslos. Und die von uns gewählte Schule im Nachbarort ist weit und breit die einzige konfessionsfreie Schule (Religionsunterricht darf ab der 1. Klasse abgewählt werden).
Nun sieht es für mich so aus, dass bei freier Religionsausübung bzw. bewusster Religions-Nichtausübung (sog. negative Religionsfreiheit) dem Kind bzw. uns ein (finanzieller) Nachteil entsteht. Das widerspricht unserem Grundgesetz (um mal direkt mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen ;-) )
Unsere Direktorin hat uns jedenfalls ein Busticket verweigert. Ich denke darüber nach, irgendwie dagegen vorzugehen. Es geht hier meines Wissens immerhin um 50 Euro pro Monat (bzw. 100, wenn unsere Tochter nächstes Jahr in die Schule kommt).
Vielleicht erst einmal ein Telefongespräch beim Kreisamt.
Wie seht Ihr das?
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von dieElle am 14.09.2012, 6:25 Uhr
In welchem Bundesland lebt Ihr?
In NRW ist diese Handlungsweise üblich und korrekt. Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten besteht m.W., wenn die nächstgelegene Schule im Ort (oder Schulamtsbezirk, da bin ich mir nicht ganz sicher, da wir eine kreisfreie Stadt sind) zu weit weg ist, als das das Kind dorthin laufen könnte. Ich müsste nachlesen, aber sind nicht bis max. 3 km zumutbar??
Ferner können Fahrtkosten übernommen werden, wenn das Kind eine spezielle Schulform besuchen muß (Stichwort Förderschule) und es keine passende Schule am Ort gibt.
Aber wie gesagt, da hab ich nur am Rande mit zu tun und dann hängt es wohl noch vom BL ab.
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von Kati-F am 14.09.2012, 7:09 Uhr
Genau, Ab damit vors Verfassungsgericht...die müssen sich jedes Jahr mit etwa 6000 ähnlich seltsamer Eingaben beschäftigen.
Wenn Ihr beide berufstätig seid, wird Euch ein Ticket für 50 Euro zwar ärgern, aber nicht ruinieren. Ihr habt Euch für diese Schule entschieden, für die eben kein Busticket unterstützt wird, fertig. Dies mit "Recht auf Religionsfreiheit" einzuklagen, finde ich befremdlich. Hättet Ihr etwa eine andere Schule gewählt, wenn Ihr das vorher gewusst hättet??? Wahrscheinlich nicht, und der naheliegenste Grund war ja wohl die Zusage auf OGS-Betreuung. Hätte Euch eine der Konfessionellen Schulen diese garantiert, und die konfessionslose nicht, hättet Ihr anders entschieden, wie alle berufstätigen Eltern.
LG Kati
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von Ebba am 14.09.2012, 7:37 Uhr
Guckst du zu den Regelungen zur Übernahme von Schulerfahrtkosten in NRW hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Verordnungen/SchuelerfahrkostenVO.pdf
Falls ihr nicht aus NRW kommt, für euer Bundesland gibt es sicherlich eine ähnliche Verordnung.
Und was die negative Religionsfreiheit betrifft. Du kannst dein Kind vom Religionsunterricht befreien lassen:
http://www.religionsfrei-im-revier.de/wp-content/uploads/2010/11/Rechtliche-Grundlagen-zum-Religionsunterricht.pdf
Ob das allerdings dem Wohl deines Kindes entspricht ist eine andere Frage. Gerade hat hier ein Gericht (weiß jetzt nicht mehr welches genau) den Streit zwischen zwei sorgeberchtigten, geschiedenen Eltern entschieden. Die Mutter, konfessionslos, (in der tiefen Eifel auf dem Dorf lebend, das ist wichtig in diesem Fall) bei der das Kind lebt, wollte das Kind vom Religionsunterricht in der Grundschule anmelden, der Vater war, das gründen des Kindeswohls (Außenseiter) dagegen. Das Gericht gab ihm recht.
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von IngeA am 14.09.2012, 7:49 Uhr
Hallo,
ich weiß nicht aus welchem BL du kommst. Aber bei uns (Bayern) stand das auf dem Gastschulantrag und auch auf dem Genehmigungsbescheid drauf, dass die Fahrkosten für die Schule nicht von der Stadt getragen werden.
LG Inge
Reliunterricht und Kindeswohl...
Antwort von krummenau am 14.09.2012, 8:16 Uhr
Da geht einem ja die Hutschnur hoch...
Kinder dürfen per richterlichem Beschluß keine Außenseiter sein?
Müssen in Reli gehen, nur weil alle dorthin gehen? Leben wir denn noch im Mittelalter???
Ich bin konfessionslos im urkatholischen Paderborn aufgewachsen, da mein Vater wegen einer neuen Arbeit dorthin zog (ich mitten in der ersten Klasse, 6 Jahre) und mußte in den katholischen Reliunterricht gehen, da es keine andere Betreuung für solche Aliens wie mich gab. Hab mich sogar mit 7 Jahren evangelisch taufen lassen, damit ich wenigstens irgendwie dazugehöre. Im katholischen Reliunterricht habe ich mal eine Hostie mitgegessen, da alle das taten, ich kein Außenseiter sein wollte und ich diese Dnger vom Backen als Eßoblate kannte. Sie schmeckte mir weder, noch machte sie mich satt. Dann hat ein Kind dem Pastor gesteckt, ich sei nicht katholisch, das wußte der zuvor gar nicht. Mein Alienstatus war mir ja nicht auf die Stirn geschrieben. Den Aufstand, den er gemacht hat, habe ich nach knapp 40 Jahren heute noch in den Ohren und spätestens seit diesem Zwischenfall damals ein reichlich gestörtes Verhältnis zur Kirche. Von wegen Kindeswohl, wenn man ein Kind einfach mit in Reli stopft, weil nun mal alle dahin gehen. Dann müßten die dort auch die Toleranz leben, die sie immer predigen.
Nun wohne ich im urkatholischen Westerwald, der der Eifel in Fragen der Religion wohl nicht viel nachsteht. Ich habe selber Kinder, 7 1/2 und 10 Jahre, die ungetauft sind und mit Reli nichts anfangen können. Die gehen seit jeher in Ethik, das hier immerhin zustandekommt, da es noch einige Muslime gibt, die werden dann mit konfessionslos zusammengewürfelt. Muslime haben aus Sicht der Katholiken immerhin den großen Vorteil, daß auch sie gläubig sind, wenn auch falsch. Wir glauben aber an gar nichts. Muss ich als gute Mutter im Sinne der Richter meine Kinder animieren, an etwas zu glauben, an das ich selber nicht glaube, damit sie nicht zum Außenseiter werden? Wenn aus einem der zahlreichen Anlässe mal wieder ein Kirchenbesuch anstand, waren meine beiden oft die Einzigen, die nicht hingegangen sind. Sie wollten nicht. Im Kindergarten hat man sie hinter meinem Rücken einfach mit in die Kirche genommen und dann verbreitet, die böse Mutter erlaubt das naicht, aber die Kinder wollen ja. Da hatten die Kindergärtnerinnen das Wohl meiner armen Kinder genauso im Auge wie die Richter, die Du da zitierst.
Meine Jungs halten mir jetzt noch nach Jahren vor, daß sie im Kiga immer wieder in die Kirche mußten. Also: wir sind anders als der "urtypische Westerwälder", wir leben ganz offen anders und wir haben selbst hier Freunde gefunden, die uns so anders akzeptieren, wie wir sind. Ich stärke meinne Kindern den Rücken, auch mal Außenseiter zu sein, erkläre ihnen, daß es eine bunte Vielfalt an Lebensmöglichkeiten gibt. Daß ich niemandem meinen Nichtglauben aufzwinge, niemanden daran hindere, zu beten und in die Kirche zu gehen. Daß ich aber auch erwarte, mir meinen Weg zu lassen.
Mit dem Kindeswohl zu begründen, ein Kind mit konfesionslosem Hintergrund in Reli zu stecken, weil dort alle hingehen, finde ich unmöglich. Erschreckend, wie weltfremd manche Richter sein können.
Daß die Eltern geschieden sind und sich in solchen banalen Fragen (Reli ja oder nein) nicht einigen können (wie dann erst in wirklich wichtigen Fragen, das Kind betreffend) würde mir bezüglich des Kindeswohls mehr zu denken geben...
LG von Silke
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von Fredda am 14.09.2012, 8:24 Uhr
Ja, das ist so. Irgendwo muss man es ja eingrenzen. Mein Großer kriegt die Fahrkarte fürs hiesige Gym (wo er dieses Jahr aus Lehrermangel keinen Religionsunterricht hat), die Fahrkarte zum Gym im Nachbarort (konfessionell), wo es garantiert Reli gibt, bekäme er natürlich nicht. Soll ich auch mal ne Eingabe machen, weil mein Kind ein Recht auf Religionsunterricht hat?
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von Graupapagei3 am 14.09.2012, 8:24 Uhr
Also bei uns muss die Entfernung sowieso schon mal mehr als 4 km betragen, vorher gibt es nichts.
Was das andere Argument angeht, vom Reliunterricht kann man befreien lassen, insofern verpufft das auch.
Vorher genau erkundigen, wäre die Devise gewesen, jetzt sehe ich da kaum Chancen, etwas zu ändern!
Hostien im Religionsunterricht??
Antwort von mozipan am 14.09.2012, 8:38 Uhr
Hä?? Sowas habe ich ja noch nie gehört, selbst zu meiner Kindheit nicht.
Zum Rest kann ich nur sagen: Man kann verkrampft religiös sein und genauso verkrampft unreligiös - das ist beides übertrieben.
Ich lebe in einer sehr katholischen Gegend und mit vor 40 Jahren kann man das heute sicher nicht mehr vergleichen. In der Grundschule gibts kath. Religionsunterricht und da gehen alle Kinder hin. Allerdings unterrichtet kein Priester sondern die Klassenlehrerin. Die katholischen Kids kommen in der 3. Klasse zur Kommunion, die anderen nicht - kein Problem. Wobei die Erstkommunion garnichts mit der Schule und dem dortigen Religionsunterricht zu tun hat. Würden Eltern wollen, dass ihr Kind keinen kath. Reliunterricht erhält, müsste das Kind wohl während dieses Unterrichts in eine andere Klasse - nicht ganz einfach, da die Grundschule einzügig ist. Was soll also ein Erstklässler beispielsweise in einer 4. Klasse?!
Der Religionsunterricht ist auch nicht unbedingt so katholisch. Klar werden katholische Feiertage besprochen usw. und der Verlauf des Kirchenjahres war auch mal dran, aber ansonsten kommen meistens Themen dran, die auch in jedem Ethikunterricht drankommen.
Ich denke, so wie es hier in unserer auch sehr katholischen Gegend gehandhabt wird, kann jeder mit leben. Die Katholischen, sowie alle anderen.
Ethikunterricht macht hier keinen Sinn, da es pro Klasse höchstens mal 3 Kinder sind, die nicht katholisch sind.
Re: Reliunterricht und Kindeswohl...
Antwort von Ebba am 14.09.2012, 8:39 Uhr
Ich kann deinen Ärger gut nachvollziehen. Dennoch schreibst du ja hier selbst:
" Hab mich sogar mit 7 Jahren evangelisch taufen lassen, damit ich wenigstens irgendwie dazugehöre"
und wir reden ja auch hier von einem Grundschulkind. Auch hat hier ja der Familienrichter nicht einfach so entschieden, sondern weil die zusammen sorgeberchtigten Eltern sich in diesem Punkt nicht einigen konnten. Wenn ich die Beschreibung deiner Kindheit lese, dann hatte er doch vielleicht gar nicht so Unrecht der Auffassung des Vaters zuzustimmen.
Ausserdem, mit dem Besuch eines Religionsunterrichts zwinge ich niemandem einen Glauben auf. Man kann es auch einfach so sehen, dass hier den Kindern ein Teil der Kultur vermittelt wird, auf der unsere Gesellschaft fußt. Der Mutter ist es unbenommen den Religionsunterricht zu Hause kommentierend zu begleiten.
Aber, alles in allem ist dieses Thema wohl zu schwierig und emotional um es in einem Forum schriftlich in wenigen Sätzen abzuhandeln.
Hier mal ein Bericht zu Urteil:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/urteil-konfessionslose-kinder-muessen-in-religionsunterricht-a-846821.html
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von dhana am 14.09.2012, 8:48 Uhr
Hallo,
die genaue Regelung kommt auf Bundesland an.
In Bayern - für die Grundschule - gibt es die Sprengelschule - wenn die Sprengelschule mehr als 2 km entfernt ist, muss es einen Bus geben. Wenn man eine andere Schule als die Sprengelschule haben will (über Gastschulantrag) werden keine Buskosten übernommen - nicht mal wenn die Schule näher wäre als die Sprengelschule.
Es sei denn.. die Sprengelschule hätte z.B. keine Ganztagesbetreuung...
Da ist es dann wieder eine Einzelfallentscheidung.
Zuständig für die Busfahrkarten sind hier auch nicht die Schule - sondern das Landratsamt bzw. die Gemeinde. Da hab ich die Erfahrung gemacht, das man mit guten Gründen mit den Leuten durchaus reden kann.
Wegen Religion könntest du hier nichts ausrichten - ausser Verweigern, das dein Kind am Religionsunterricht teilnimmt - sollte dann die Schule verweigern das Kind aufzunehmen muss die Busfahrkarte ja wieder gezahlt werden.
Gruß Dhana
Äpfel und Birnen
Antwort von binesonnenschein am 14.09.2012, 8:53 Uhr
Du vermischt verschiedene Dinge miteinander. Es handelt sich bei dem Busticket um eine Leistung, die an die Bedingung geknüpft ist, dass man die nächstgelegene Schule wählt. Wenn DIESE dann > 2 km (oder >3, je nach Bundesland) weit weg liegt hat man Anspruch auf das Ticket. Das hat aber auch GAR nichts mit der Religion oder der OGS zu tun, denn wohin soll das führen? Wenn dir eine nahegelegene Schule aus irgendeinem anderen Grund nicht zusagt (weil die Klassengrößen zu groß sind, die Toiletten außerhalb des Schulgebäudes liegen oder das Pausengelände zu unordentlich ist?) und du deshalb eine weiter entfernet wählst, kann das auch nicht dazu führen, dass man ein Ticket bekommt.
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von Pamo am 14.09.2012, 8:54 Uhr
Der Religionsunterricht kann bei einer öffentlichen, konfessionellen Schule abgewählt werden. Lasst euch da nicht hinters Licht führen.
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von Pocoyo am 14.09.2012, 8:56 Uhr
Hallo,
sicher habt ihr die Absage schriftlich bekommen!?
Dann hast du auch Gelegenheit dagegen Widerspruch einzulegen.
Ich würde diesen genau so begründen, wie du es hier geschrieben hast und so lange nicht nachgeben, bis euch das Schulticket zugeteilt wird.
LG, Pocoyo.
das Argument mit der negativen Religionsfreiheit ist gar nicht mal schlecht
Antwort von lotte_1753 am 14.09.2012, 8:59 Uhr
Es ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten negativen Religionsfreiheit in einem religionsfreien Umfeld aufzuwachsen. Die nächstgelegenen Schulen sind konfessionsgebundene Schulen. Selbst wenn man sich in einer solchen Schule vom Religionsunterricht befreien lassen kann (was ich nicht sicher weiss), so ist doch davon auszugehen, dass auch der andere Unterricht von religiösen Inhalten jedenfalls nicht frei ist. Auch besteht an einer konfessionsgebundenen Schule ein größerer Gruppendruck an religiösen Veranstaltungen (Einschulungsgottesdienste etc.) teilzunehmen, was ich für mein Kind ablehne. Der Eingriff in meine Religionsfreiheit und die Religionsfreiheit meines Kindes ist weder geboten noch verhältnismäßig. Der monatliche Fahrpreis von EUR 50 entspricht bereits x% meines Nettolohnes.
Natürlich albern, wenn Du 10000 im Monat verdienst. Versuchen würd ichs. Soll Dir erst mal jemand widersprechen. (Aber ist denn die Direktorin dafür zuständig? Kann ich gar nicht glauben.)
Nein!
Antwort von binesonnenschein am 14.09.2012, 9:07 Uhr
Wenn die nächstgelegene Schule eine Schuluniform hat und ich dies für mein Kind ablehne, kann ich also auch eine weiter entfernt gelegene wählen und habe dann Anspruch auf das Busticket? No way!
Man kann sein Kind vom Religionsunterricht abmelden, fertig!
Doch
Antwort von lotte_1753 am 14.09.2012, 9:28 Uhr
Zumindest bei dieser zufällig ergoogelten Schule wird meine Argumentation meines Erachtens funktionieren. (Der Vergleich mit der Schuluniform hinkt natürlich ganz gewaltig, da die Freiheit eine Jeans anzuziehen nicht den gleichen Stellenwert hat, wie die Entscheidung ob und wenn ja welchen Gott man denn wie anbeten möchte.)
Die Loevelinglohschule als katholische Bekenntnisschule
Da die Grundschule Loevelingloh eine konfessionsgebundene Schule ist, nehmen alle Kinder am katholischen Religionsunterricht teil. Unser Ziel ist es im Religionsunterricht und im schulischen Alltag überhaupt, die Kinder zu einer christlichen Glaubenshaltung zu führen. Sie sollen den christlich-katholischen Glauben in seinen biblischen Geschichten und in der Lebenswirklichkeit erfahren und außerdem eine tolerante Haltung gegenüber anderen Glaubensrichtungen entwickeln, indem sie diese ebenfalls kennen und respektieren lernen.
Dazu gehören natürlich auch und im Besonderen Feste und Feiern, Singen, Tanzen und Beten, so dass die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung reifen.
Die Stundentafel sieht je 2 Stunden Religionsunterricht pro Klasse vor, die von der Fachlehrerin abgedeckt werden. Für jede Klasse findet einmal im Monat ein Wortgottesdienst in der Schule statt. Dazu kommen im Wechsel der Pastor von St.Sebastian und der Gemeindereferent von St. Anna in die Schule.
Folgende Gottesdienste finden weiterhin im Schuljahr statt:
- Einschulungsgottesdienst am 2. Schultag in St. Sebastian
- Schulanfangsgottesdienst für die Klassen 2 bis 4 in der St. Anna Kirche
- Adventsgottesdienst im Wechsel in den Gemeinden
- Wortgottesdienst zum Aschermittwoch für alle Klassen
- Entlassgottesdienst am letzten Schultag für die Schüler und Schülerinnen
des 4. Schuljahres und ihrer Eltern in der St. Johanneskirche in der Venne
Im dritten Schuljahr gehen die Kinder zur Erstkommunion, deren Vorbereitung in der Gemeinde durchgeführt wird.
eine ganz andere frage:
Antwort von biggi71 am 14.09.2012, 9:56 Uhr
was machen denn die moslems bei euch im dorf??
bringen die ihr kind auch weiter weg in eine schule??
Re: eine ganz andere frage:
Antwort von Mama Jana am 14.09.2012, 11:54 Uhr
Zu den Moslems - ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Ich habe mich das auch schon oft gefragt. Irgendwo müssen die ja auch zur Schule gehen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle vorbehaltlos in die katholische Konfessionsschule gehen.
Die Ablehnung des Bustickets kam von der Direktorin, weil ich diese gefragt hatte. Sie meinte übrigens, ich hätte mein Kind statt in die katholische Schule auch in die örtliche EVANGELISCHE Schule geben können - hääää? Evangelisch wird hier im katholischen Raum wohl gern als "so gut wie ungläubig" aufgefasst...
Bei der ursprünglichen Anmeldung an der katholischen Schule hatte ich tatsächlich Bauchschmerzen. Wir hatten dort angemeldet, weil das eben die örtliche Schule ist und diese auch in unserer täglichen Fahrtrichtung liegt (Kiga für das jüngere Kinder, Arbeitsplatz etc.). Jetzt fahren wir tatsächlich jeden Morgen erst in die eine Richtung, dann in die andere. Von der weiteren Hin-und-Her-Fahrerei jeden Tag will ich noch gar nicht reden... Ist jetzt hier aber nicht das Thema.
Zum Abwählen des Religionsunterrichts an der katholischen Schule: Auf Nachfrage wurde uns dort gesagt, dass das nicht möglich ist. Gleichzeitig gibt es im Ort aber NUR konfessionsgebundene Grundschulen. Man wird quasi "gezwungen", das Kind auf eine Konfessionsschule zu geben. Das allein ist auch schon so ein Thema...
Re: Doch
Antwort von Pamo am 14.09.2012, 12:11 Uhr
Na und?
Wir sind halt nicht zum Einschulungsgottesdienst gegangen.
Grundsätzlich bin ich persönlich gegen Religion in einer staatlichen Schule. Da sollte es m.E. keine konfessionell gebundene Schule geben. Doch dafür interessiert sich niemand, also interessiere ich mich nicht für die religiösen Zeremonien - wir gehen da nicht.
Gesellschaftlicher Druck interessiert mich auch nicht.
Re: eine ganz andere frage:
Antwort von Pamo am 14.09.2012, 12:13 Uhr
Die Abmeldung ist jederzeit und formlos möglich, in schriflticher Form. Das würde ich nicht diskutieren, sondern einfach tun.
Re: eine ganz andere frage:
Antwort von biggi71 am 14.09.2012, 12:37 Uhr
ich bin mir ziemlich sicher, das es möglich ist!!!
kann aber ganz ehrlich so ein tamm tamm nicht verstehen. mir wäre der rest der konzeption wichtig - arbeitsaufteilung - klassenstärke - lehrmaterial ....
viiiiiel wichtiger - punkt
Krummenau, ich schliesse mich an...
Antwort von MM am 14.09.2012, 13:18 Uhr
... mich erschreckt es auch, dass solche Urteile in Dtl. anscheinend möglich sind. UNd mit der Religionsfreiheit (niemandem etwas aufdrängen, aber auch sich selber nichts aufdrängen lassen) sehe ich das wie du, auch das mit dem "Nicht-um-jeden-Preis-dazugehören-wollen" dass man ja "trotzdem" Freunde findet
Re: Doch
Antwort von lotte_1753 am 14.09.2012, 13:30 Uhr
Das ist ja alles schön und gut, bringt Dir aber Deine 50 Euronen nicht wieder.
Re: eine ganz andere frage:
Antwort von lotte_1753 am 14.09.2012, 13:37 Uhr
bei konfessionsgebundenen Schulen bin ich mir nicht sicher, bin aber jetzt zu faul auf beck.de nachzuschauen. (Aber wenn ich meine Kinder schon auf ne katholische Schule schicke, dann können sie auch in Reli gehen. Also irgendwie wenn schon, denn schon.)
Nochmal
Antwort von binesonnenschein am 14.09.2012, 13:55 Uhr
Was hat Religionsfreiheit mit Busticket zu tun???
Natürlich hingt mein Schuluniformvergleich, aber damit wollte ich sagen, dass du nur einen Anspruch auf das Busticket hast, wenn die nächstgelegene Schule > 2 km weg liegt. Wenn dich die Schule ablehnt (weil zu viele Kinder) und du deshalb auf eine weiter entfernte MUSST, okay, dann wird das mit dem Busticket quasi als Ausgleich funktionieren. Wählst du aber freiwillig eine andere Schule (egal aus welchem Grund), dann hast du keine Anspruch auf das Busticket mehr.
Wieso glaubst du, dass man ein Anrecht auf Sozialleistungen hat? Man muss immer die Bedingungen erfüllen, Punkt.
Aber natürlich bleibt es der AP unbenommen ihr Glück zu versuchen und an die Kreis- oder Landesverwaltung zu schreiben... Ich denke nur, dass sie eine Absage bekommen wird weil sie freiwillig die weiter entfernte Schule gewählt hat.
Re: eine ganz andere frage:
Antwort von Mama Jana am 14.09.2012, 13:56 Uhr
"Aber wenn ich meine Kinder schon auf ne katholische Schule schicke, dann können sie auch in Reli gehen. Also irgendwie wenn schon, denn schon."
Ja, aber wenn es gar keine anderen als Konfessionsschulen gibt?!
Genau DAS ist bei uns im Prinzip der Fall. Im Ort (Kleinstadt) gibt es 2 Grundschulen, beide Kofession (1x kath., 1x evang.). Im Nachbarort ebenfalls nur eine katholische Konfessionsschule. In die andere Himmelsrichtung - und dort sind wir jetzt "gelandet", die erste nicht-Konfessionsschule. Das ist allerdings schon ein anderer Kreis. Die danach nächste nicht-Konfessionsschule ist erst in der nächsten Stadt und eine halbe Stunde Busfahrt entfernt.
Und ich finde, bei einem 1. Klässler spielt die Entfernung der Schule schon noch eine größere Rolle. Wir müssen unseren Sohn jeden Tag mit dem Auto zur Schule fahren und abholen, anders geht es nicht (außer denn evtl. der Linienbus, einen Schulbus gibt es auch nicht).
Re: eine ganz andere frage:
Antwort von binesonnenschein am 14.09.2012, 14:01 Uhr
Wenn es nur Konfessionsschulen gibt, dann kannst du dein Kind entweder dorthin schicken oder eben nicht, aber dann machst du das freiwillig NICHT.
Wenn du aber freiwillig eine andere Schule wählst wieso sollte die Stadt/der Kreis dir dann ein Busticket zahlen? Du bist ja definitiv nicht gezwungen worden diese weitere Schule zu wählen.
Re: Nochmal
Antwort von lotte_1753 am 14.09.2012, 14:11 Uhr
So einfach ist es nicht. Die Voraussetzungen für die Sozialleistung müssen natürlich verhältnismäßig und grundrechtskonform sein. Wenn alles so einfach wäre, gäbe es keine eigene Sozialgerichtsbarkeit.
Ich finde die Argumentation über die Religionsfreiheit ganz schick. Es geht ja darum, dass sie gerade nicht (!) freiwillig eine andere Schule besucht, sondern durch ihre (grundrechtlich geschützte) Überzeugung eine andere Schule besuchen musste. Das Ganze juristisch klar formuliert, da möchte ich schon gerne die Begründung der Ablehnung lesen. Notfalls kann man dann immer noch ein paar Botschaften stürmen.
ich habe noch nicht verstanden,
Antwort von biggi71 am 14.09.2012, 14:12 Uhr
was so schlimm am reliunterricht ist.........?
auch wenn ihr nicht gläubig seid.....
vielleicht gefällt es aber eurem kind........!
was sagt denn euer kind? hat es überhaupt eine möglichkeit mitzuentscheiden? oder macht ihr das?
wenn ihr keine konfessionslose schule habt, dann bin ich mir sicher, das ihr reli "abwählen" könntet.
ich hätte mir das vorher noch mal gründlich überlegt und abgewogen. 4 jahre autoeierer-----herrlich....
was hat die evangelische
Antwort von biggi71 am 14.09.2012, 14:14 Uhr
grundschule eigentlich geantwortet??
war es möglich, das das kind nicht an reli teilnimmt??
Re: eine ganz andere frage:
Antwort von lotte_1753 am 14.09.2012, 14:22 Uhr
Hey, ich bin doch auf Deiner Seite. Es ging mir mit dem wennschondennschon nur um das Abwählen des Religionsunterrichts in einer dezidiert katholischen Schule. Da ist Deine Haltung auch ganz konsequent. Ich hätte ja - ganz inkonsequent - die evangelische Schule genommen, Reliunterricht wegen mir in Kauf nehmend. Viele deutsche Protestanten (auch Pfarrer!) haben ein Gottesbild, das ist so rundgeschliffen, dass außer der Bergpredigt fast nicht mehr übrig ist. Und mit der Bergpredigt kann doch eigentlich jeder ganz gut leben.
@biggi71: Das sehe ich genauso!
Antwort von binesonnenschein am 14.09.2012, 14:23 Uhr
Mein Mann und ich sind übrigens auch konfessionslos (Ex-evangelisch, aber ausgetreten) und meine Tochter geht in eine katholische Grundschule und nimmt am Religionsunterricht teil (dafür musste ich extra unterschreiben). Ich sehe Religionsunterricht als Unterrichtsfach an, im Prinzip wie Sachkunde oder Geschichte. Warum sollte sie darüber nicht etwas erfahren?
Bei der Wahl der Grundschule waren uns ganz andere Sachen wichtig, u.a. die Entfernung (nur 300m) und der sichere OGS-Platz.
Aber das muss natürlich jeder selber wissen...
Ganztag
Antwort von Miolilo am 14.09.2012, 15:16 Uhr
Ach komm, jetzt dreh es doch nicht so, als ob es dir um die konfessionsgebundene Grundschule geht.
"Nun ist es bei uns so, dass wir die nur wenig weiter entfernte Schule im Nachbarort gewählt haben, weil uns dort ein aus beruflichn Gründen und nachweislich benötigter OGS-Platz garantiert werden konnte (Ganztagsbetreuung), in der "heimischen" Schule nicht."
Es geht um die Ganztagsbetreuung!
Und warum soll in dem Fall die Allgemeinheit das für dich bezahlen??
Re: Nochmal
Antwort von Mama Jana am 14.09.2012, 15:48 Uhr
lotte_1753 hat das Problem verstanden.
Klar gibt es hierfür alltagstaugliche Lösungen. Das ganze ist tatsächlich aber ein JURISTISCHES Problem. Wenn man in diesem Fall über die Religionsfreiheit argumentiert - und das kann man - kann der Sachverhalt kaum mit einer Ablehnung des Tickets gelöst werden, ohne gegen das GG zu verstoßen.
Naja, ich werde es mir ersparen, mich deswegen bis zum Bundesverfassungsgericht hochzuklagen ;-) , aber genau solche Alltagsfälle sind es, die letztendlich dort landen. Unsere Gesetze können nicht jeweils allein betrachtet werden und sind so komplex, dass sich genau solche Gesetzeslücken oder sogar Widersprüche ergeben (können).
Sehe ich auch so...
Antwort von MM am 14.09.2012, 15:55 Uhr
... und wäre mal gespannt, wie dieser Rechtsstreit ausginge.... Schon interessant, finde ich :-)!
Re: @Mama Jana
Antwort von montpelle am 14.09.2012, 16:40 Uhr
Ihr habt euch aus privaten Beweggründen für eine weiter entfernte Schule entschieden, wollt aber nicht die Mehrkosten tragen, sondern schiebt die Kosten dem Schulträger zu.
Ziemlich dreiste und egoistische Einstellung.
Re: @Mama Jana
Antwort von Mama Jana am 14.09.2012, 16:49 Uhr
Was heisst "aus privaten Gründen"?
Die katholische Grundschule konnte plötzlich die Nachmittagsbetreuung (OGS), auf die wir aus beruflichen Gründen zwingend angewiesen sind, nicht mehr garantieren - sprich, sie hatten zu wenig Plätze. Übrigens bei weitem zu wenig Plätze. Und das, obwohl sie zuvor immer mit der OGS geworben hat.
Und "negative Glaubensfreiheit" ist eben gerade KEIN privates Problem, da es hierbei darum geht, (von Institutionen) nicht zu einer Glaubensausübung gezwungen/genötigt zu werden.
Re: @Mama Jana
Antwort von Fredda am 14.09.2012, 17:07 Uhr
Ihr werdet doch zu nichts gezwungen. Das ist halt eine dumme Situation, wie immer so Grenzfälle, aber es ist numal so geregelt, dass nur die Fahrkarte zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform gezahlt wird.
Re: Ganztag
Antwort von MartaHH am 14.09.2012, 17:35 Uhr
ich fände es in Ordnung (und von der Allgemeinheit nicht zu viel verlangt), wenn die Fahrtkosten erstattet würden, die auch bei Wahl der "heimischen" Schule angefallen wären. Denn diese Fahrtkosten würden ja in jedem Fall entstehen, da die AP auch mehr als 2 km von der "heimischen" Schule entfernt wohnt.
Re: @Mama Jana
Antwort von dieElle am 14.09.2012, 17:50 Uhr
Das SIND private Gründe!
Ausnahmsweise muß ich montpelle voll und ganz zustimmen!
Re: @Mama Jana
Antwort von Ebba am 14.09.2012, 18:02 Uhr
Also, in der Teilnahme am Religionsunterricht sehe ich nun wahrlich keinen Zwang zur Glaubensausübung. Soweit ich das mitbekomme wird dort natürlich auch über die Bibel und ihre Inhalte gesprochen (und da kannst du ja deinem Kind ohne weiteres deine persönliche Meinung zu dem Thema kundtun u. ihm erklären, dass du nichts von dem glaubst, insbes. nicht an Gott oder daran, dass die Bibel etwas anderem entsprungen wäre als der Phantasie von Menschen), aber auch über allem. Fragen der Ethik. Zur Ausübung des Glaubens, zB in Form von Beten wird dort sicher keiner gezwungen, ebensowenig übrigens wie in den Schulmessen. Und ehrlichgesagt finde ich es nicht unwichtig, dass Kinder, die in unserer Gesellschaft leben die christliche Religion und ihre wesentlichen Inhalte kennen, denn unsere gesellschaft ist auch ein Produkt der Glaubensgrds. dieser Religion. Betrachte es als Sachunterricht. So haben es wohl auch die muslimischen Eltern eines Klassenkameraden unserer Tochter gesehen, die ihr Kind ohne weiteres am katholischen Religionsunterricht teilnehmen ließen und nachmittags am Unterricht der Koranschule. Wissen schadet nie.
Re: Hostien im Religionsunterricht?? - an Mozipan
Antwort von krummenau am 14.09.2012, 18:17 Uhr
Paderborn läßt sich wohl nicht toppen.
Es war tatsächlich eine Hostie und ich habe sie gegessen und mir damit den Platz im Himmel auf jeden Fall verscherzt...
Was soll ein konfessionsloser Erstkläßler ohne christlichen Hintergrund im Reliunterricht der ersten Klasse??? Da paßt er doch auch nicht rein.
Bei uns werden die Kinder öfter aufgeteilt, wenn Lehrer krank sind und landen dann auch nicht immer in ihrer Jahrgangsstufe (Parallelklasse).
Die bekommen dann was zur Stillarbeit, oft dürfen sie auch schon mit den Hausaufgaben beginnen. Die kann ein Erstkläßler ganz prima auch in einer 4. Klasse erledigen und sich dann einen netten Nachmittag machen, statt Reli "absitzen zu müssen".
LG von Silke
Re: @Mama Jana
Antwort von Ebba am 14.09.2012, 18:18 Uhr
... und was die Übernahme der Kosten für die Busfahrt betrifft, da solltest du dich an den richtigen Ansprechpartner wenden. In NRW ist das der Schulträger.
Dort würdest du möglicherweise auch mit deinem Argument der, in der Bekenntnisschule nicht gewährleisteten Negativen Religionsfreiheit durchdringen (sofern du das Kind dort tats. nicht vom Reliunterricht anmelden kannst), wenn du Bezug nimmst zB auf :
". Der Staat müsse hierbei auch auf die Religionsfreiheit der Eltern und das ihnen nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Erziehungsrecht Rücksicht nehmen. Kinder seien in öffentlichen Pflichtschulen ohne jegliche Parteinahme des Staates und der ihn repräsentierenden Lehrkräfte für christliche Bekenntnisse oder für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu unterrichten und zu erziehen. Das Neutralitätsgebot gewinne mit wachsender kultureller und religiöser Vielfalt - bei einem wachsenden Anteil bekenntnisloser Schüler - zunehmend an Bedeutung und sei nicht etwa im Hinblick darauf aufzulockern, dass die kulturelle, ethnische und religiöse Vielfalt in Deutschland inzwischen auch das Leben in der Schule präge."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20030924_2bvr143602.html
Re: @Mama Jana
Antwort von HeidiundPeter2 am 14.09.2012, 18:22 Uhr
Muss Montpelle diesmal auch Recht geben. Dein Kind soll aus privaten Gründen auf die andere Schule.
Das muss dir doch auch vorher schon klar gewesen sein die "Verpflichtung" zur Teilnahme am Religionsunterricht. Und ganz ehrlich niemand wird bekehrt zum katholischen bzw christlichen Glauben nur weil er am Religionsunterricht teilnimmt.
Und was das Busticket angeht ist es schlicht und einfach Pech. Ihr habt die weiterentfernte Schule gewählt und musst die Transportkosten selberzahlen. Ist hier bei uns auch nicht anders ( Bayern ).
Glaub kaum das du damit irgendeinen Erfolg erzielen wirst wenn du dagegen irgendwo vorgehen willst.
Es zwingt dich nämlich keiner dein Kind auf diese Schule zu schicken, das sind rein private Gründe. So doof das auch sein mag wegen der Betreuungsgeschichte!
an Ebba
Antwort von krummenau am 14.09.2012, 18:24 Uhr
Nein, in wenigen Sätzen läßt sich das hier nicht mehr abhandeln.
Daß ich mich mit 7 Jahren taufen lassen wollte, war so eine Art Flucht, aber dazugehört habe ich trotzdem nicht. Auch wenn ich mich katholisch hätte taufen lassen, wäre ich nicht echt katholisch gewesen. Dazu gab es bei uns einfach nicht den Hintergrund.
Als es um die Konfirmation ging, war ich dann gefestigt genug, das nicht mehr zu wollen. Und unseren Kindern gegenüber haben wir das Thema ganz klar angesprochen, das ging ja schon im katholischen Kiga los. Hätten sie sich taufen lassen wollen, hätten sie das gerne tun können, aber sie wollen nicht. Haben Freunde, und die wissen ganz offen, daß wir "nichts" sind, weder evangelisch noch katholisch noch sonstwas. Ich denke, damit kommt man am besten durchs Leben als sich zu verbiegen, nur um wie alle anderen zu sein.
Aus meiner Sicht gehört Reliunterricht nicht in die Schule, jedenfalls nicht konfessionell getrennt. Sollen sie Ethik für alle machen oder vergleichende Religionswissenschaften oder die Weltreligionen in Geschichte einbauen - damit kann man den Kindern die Grundlagen unserer Kultur vermitteln. Dafßür braucht man keinen konfessionell gebundenen Reliunterricht. Eltern, denen das wichtig ist, haben genug Möglichkeiten, ihren Familienglauben über ihre Kirche den Kindern nahezubringen. Aufgabe der Schule ist das nicht.
In mancher Jahrgangsstufe haben die bei uns 3 Stunden Reli und nur eine Englisch in der Grundschule - da fehlen mir echt die Worte...
LG von Silke
mach doch mal
Antwort von lotte_1753 am 14.09.2012, 18:30 Uhr
Sind ja schon knapp 2000 Euro über 4 Jahre.
Rechtsweg wäre übrigens das Verwaltungsgericht. Nach Karlsruhe musst Du nicht. Ob Du Chancen vor Gericht hättest? Weiss ich nicht. Nicht jeder Eingriff ist gleich unverhältnismäßig (und ich hoffe jetzt mal für Dich, dass die 50 Euro Euch nicht an den Bettelstab bringen). Ich finde aber, man kann recht elegant argumentieren und zumindest dem Entscheider in der Verwaltung ein paar Bauchschmerzen bereiten. Besser wäre natürlich, Du hättest irgendeine Religion vor der man dann "Respekt" haben müsste. Ich kann es nicht mit meinem hinduistischen Glauben in Einklang bringen, die Kinder ...
Naja, ich glaube, dass Thema ist tot. Einen Brief wäre es mir wert.
Re: @Mama Jana
Antwort von MartaHH am 14.09.2012, 18:31 Uhr
Schrieb die AP nicht eingangs, dass auch die "heimische" Schule mehr als 2 km entfernt ist und von daher in jedem Fall Fahrtkosten entstünden?
Dann ist es doch keine zusätzliche Belastung der Allgemeinheit. Da kann man doch fragen, ob nicht die - regulär sowieso anfallenden - Fahrtkosten übernommen werden.
Krummenau, da unterschreibe ich...
Antwort von MM am 14.09.2012, 18:45 Uhr
... bei dir:
"Aus meiner Sicht gehört Reliunterricht nicht in die Schule, jedenfalls nicht konfessionell getrennt. Sollen sie Ethik für alle machen oder vergleichende Religionswissenschaften oder die Weltreligionen in Geschichte einbauen - damit kann man den Kindern die Grundlagen unserer Kultur vermitteln. Dafßür braucht man keinen konfessionell gebundenen Reliunterricht. Eltern, denen das wichtig ist, haben genug Möglichkeiten, ihren Familienglauben über ihre Kirche den Kindern nahezubringen. Aufgabe der Schule ist das nicht."
Hier in Tschechien gibt es keinen Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Religion ist Privatsache und jeder hat die Freiheit, seinen Glauben in der Freizeit auszuüben. (Wenn nicht andere dadurch eingeschränkt werden, klar, so wie bei allen Grundrechten.)
Die Entwicklung geht aber in eine andere Richtung
Antwort von binesonnenschein am 14.09.2012, 18:55 Uhr
In NRW wurde gerade islamischer Religionsunterricht eingeführt. Natürlich erst an ausgewählten Schulen Aber dafür gibt es ja auch nicht-konfessionsgebundene Schulen, gell!
@ Martha HH
Antwort von Ebba am 14.09.2012, 19:05 Uhr
Habe das Ausgangsposting noch mal gelesen und werde irgendwie auch nicht so recht schlau daraus, was die jeweiligen Entfernungen der Schulen betrifft. In NRW ist es aber mM so, dass die Fahrtkosten in der Höhe übernommen werden, die entstehen würden, wenn man die nächstgelegene Schule nehmen würde und diese mindestens 2 km vom Wohnort entfernt ist.
Klar würde das gehen, dass die dann in ne andere Klasse gehen, aber das
Antwort von mozipan am 14.09.2012, 19:21 Uhr
will hier keiner. Die Kinder gehen alle recht gerne in kath. Religion, egal ob konfessionslos, ev., kath., muslimisch, freikirchlich usw. usf.
Es wurde hier noch nie ein Kind aus dem kath. Reliunterricht rausgenommen.
Rein organisatorisch und auch von der Schulleitung aus, wäre es aber durchaus möglich, wenn es gewünscht würde.
Re: @Mama Jana
Antwort von Vanessa1704 am 14.09.2012, 20:52 Uhr
Unsere Schule ist auch zwei Kilometer entfernt und ich komme gar nicht auf die Idee, zu fahren. Wir laufen oder fahren Fahrrad.Ist ein Nutzen fürs ganze Leben.
Diese Entwicklung finde ich bedenklich...
Antwort von MM am 14.09.2012, 20:59 Uhr
... von der du schreibst. Insgesamt, aber auch gerade was den islamischen Religionsunterricht betrifft - denn da wird, soweit ich weiss, so einiges an Ideologie gelehrt, was nicht ohne ist... :-/
Verstehe nicht, wieso eine solche "Entwicklung"gefördert wird?! Mit welcher Begründung?
Re: Diese Entwicklung finde ich bedenklich...
Antwort von binesonnenschein am 14.09.2012, 21:26 Uhr
Ja, ich antworte da mit einem "Schulterzucken" und hoffe, dass die Schulen schon die Ideologie-Verbreitung überwachen.
Ist es nicht verständlich, dass an ausgewählten Schulen, an denen nachgewiesenermaßen der Moslem-Anteil sehr hoch ist, für diese Gruppen auch Religionsunterricht angeboten wird?
Re: Hostien im Religionsunterricht?? - an Mozipan
Antwort von Mama Jana am 14.09.2012, 21:33 Uhr
@ krummenau,
zufällig reden wir über (fast) dieselbe Stadt...
;-)
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von montpelle am 14.09.2012, 21:40 Uhr
Warum muss man bei einer Entfernung von 2 km eigentlich mit dem Bus fahren ?
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von elise am 14.09.2012, 22:19 Uhr
Ihr habt das Recht auf freie Religionswahl. Schließlich konntet ihr euer Kind ja an der anderen Schule anmelden und wurdet nicht dazu gezwungen die katholische Schule zu nehmen.
Das bedeutet aber nicht gleichzeitig das euch die Kosten trotz weiterer Entfernung erstattet werden und das finde ich auch durchaus gerecht so.
Die Kosten können eben nur zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Sonst würden die Kosten sicherlich auch explodieren. Man stelle sich nur vor Jemand bestünde z.B. auf eine Montessorri Schule oder ähnliche. Die gibt es ja auch nicht an jeder Ecke.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland ja auch freie Arztwahl. Trotzdem würde wohl niemand auf die Idee kommen mir die Fahrtkosten zu einem weiter entfernter, aber nach meiner Ansicht besserem Arzt zu erstatten.
Verständlich - wieso?
Antwort von MM am 14.09.2012, 22:27 Uhr
Wäre es nicht eine viel einfachere Lösung, wenn es keinen Religionsunterricht gäbe?
Dann ist/wäre es einfach Privatsache jedes einzelnen bzw. seiner Familie und fertig, und man müsste sich nicht in der Schule damit befassen, wie man nun verschiedenenen Religionsunterricht je nach Herkunft und Tradition der Kinder organisiert bekommt, + all das was da mit dranhängt.
Hat für mich was von "Warum einfach, wenns auch kompliziert geht" ;-), kann mir nicht helfen...
Re: Busticket von der Schule - Absage gerecht?
Antwort von Christine70 am 14.09.2012, 22:27 Uhr
bei uns ist es so, wenn man nicht die ortsansässige schule besucht, muß das ticket selber bezahlt werden.
@Ebba
Antwort von dieElle am 15.09.2012, 0:16 Uhr
Fahrtkosten können erstattet bzw. übernommen werden, wenn die zuständige Schule oder die nächstgelegene Schule eine gewisse Entfernung hat. Das gilt aber nur innerhalb eines Schulamtsbezirkes. Wird eine Schule ausserhalb besucht, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme. Es mag sein, dass es Einzelfälle gibt, die anders gehandhabt werden oder auch Schulträger, die andere Regelungen haben, aber ein Anspruch besteht m.W. nicht.
Nee, is klar
Antwort von binesonnenschein am 15.09.2012, 11:02 Uhr
Ich fänds auch einfacher, wenn wir den Sportunterricht abschaffen - meine Tochter macht nämlich genug Sport ausserhalb der Schule, und den Schwimmunterricht (sie kann schon schwimmen) und Kunst (sie bastelt schon genug).
Das kann man doch nicht vergleichen!!!
Antwort von MM am 15.09.2012, 16:52 Uhr
Also bitte, das meinst du doch nicht ernst, oder???
Ich hatte ja oben zu Krummenau geschrieben, dass m.E. das Wissen ÜBER Religionen (und ich ergänze mal: Weltanschauungen, Philosophien) natürlich in der Schule gelehrt werden sollte, damit die Kinder etwas über die Grundlagen der europäischen und anderer Kulturen erfahren, über verschiedene Denk- und Wertesysteme usw.!
Dafür braucht man aber keinen konnfessionsgebundenen Religionsunterricht. Im Gegenteil, dieser ist ja schon laut Definition etwas anderes und erfüllt dieses Ziel i.d.R. NICHT! Da wäre es doch weitaus besser, wenn es für alle (egal ob Muslim, Christ, Atheist oder sonstwas...) ein Fach "Ethik"/"Grundlagen der Religionswissenschaft und Philosophie" /"Werte und Normen" o.ä. gäbe, wo dies vermittelt wird. Oder es könnte im Rahmen von Sachkunde oder Geschichte gelehrt werden.
Also zusammengefasst: Lernen ÜBER Religionen und Weltanschauungen gehört sehr wohl in die Schule - es gehört zur Allgemeinbildung. Eine davon jedoch auszuüben, aber nicht - das ist Privatsache. Bitte nicht verwechseln!
Danke für die Belehrung...
Antwort von binesonnenschein am 15.09.2012, 17:10 Uhr
Klar hab ich das ernst gemeint. Ey, ich fänds überhaupt gut, wenn ich mir die Unterrichtsfächer, die meine Tochter haben soll komplett frei wählen dürfte.
Ich finds sinnlos über das Abschaffen von Unterrichtsfächern zu diskutieren, denn erstens wird es im Schulsystem immer NOCH komplizierter als einfacher, nicht zuletzt durch den Föderalismus. Und zweitens hab ich jetzt schon wieder vergessen was eigentlich die Frage im AP war
Was MM vorschlägt...
Antwort von krummenau am 15.09.2012, 19:37 Uhr
... ist doch sehr plausibel und würde eben zur Vereinfachung da Vereinheitlichung beitragen.
Also nicht kath. Reli, ev. Reli, Islamkunde und Ethik (vier verschiedene Fächer, vier verschiedene Lehrer), sondern alles zusammengefaßt in einem Fach, in das alle Kinder gehen oder eingebaut in Geschichte oder Sachkunde. So weiß mein großer Sohn nach vier Jahren Grundschule zwar, wie die Stockenten leben und die Pinguine ihre Eier ausbrüten, denn das kam in Sachkunde ausführlich dran, über den Islam oder das Judentum (als Beispiele) hat er in der Schule aber nichts gelernt. Und die anderen Kinder auch nicht.
Jedenfalls unterschreibe ich voll bei MM.
LG von Silke
Okay....
Antwort von binesonnenschein am 16.09.2012, 0:55 Uhr
...lasst es uns machen. Lasst uns Reli einfach abschaffen. Wo muss ich dafür nochmal unterschreiben? Ich glaube bevor Reli abgeschafft wird, wird eher noch Deutsch abgeschafft. Also träumt weiter!
an Mama von Jana
Antwort von krummenau am 16.09.2012, 19:16 Uhr
Wenn Du aus DER Ecke (Nähe Paderborn) kommst, dann leb Deine negative Religionsfreiheit auf jeden Fall aus. Allerdings dürften die dort gar nicht wissen, daß es sowas wie Religionsfreiheit gibt...
Mitfühlende Grüße von Silke, von Paderborn immerhin so gestählt, daß ich jetzt im urkatholischen Westerwald meine negative Religionsfreiheit voll auslebe, grins