Geschrieben von vivi2711 am 18.01.2008, 15:17 Uhr |
Beschwerde auch anonym?
Hallo,
wir haben ein riesiges Problem mit unserer Lehrerin, die zugleich Schulleiterin ist. Staendig laesst sie die KInder alleine im Klassenzimmer, gibt Aufgaben und geht in ihr Buero, um zu arbeiten. Das gibt es doch wohl nicht.. Wenn die Kinder zu ihr gehen, um Fragen zu stellen, sagt sie nur, sie moechte jetzt nicht gestoert werden. Zur Strafe laesst sie Pausen und Sportunterricht ausfallen. Wir Eltern wuerden uns gerne beschweren, aber wir wissen aus eigener Erfahrung, dass sie dann sehr boese und stur wird und leider auch die Kinder darunter leiden laesst. Also, kurz und gut: mit ihr kann man nicht reden. Also wollten wir uns an die Schulaufsichtsbehoerde wenden. Aber dann kommt ja auch raus, WER die Beschwerde einreicht. Deshalb meine Frage: kann ich da auch eine "anonyme" Beschwerde stellen oder wird sowas ueberhaupt nicht nachgegangen...
Noch eine Frage: ist das ueberhaupt rechtens , dass eine Schulleiterin auch eine Klassenlehrerin ist, also eine ganze Klasse unterichtet?
Vielen Dank
bin schon gespannt auf Eure Antworten
Susi
Re: Beschwerde auch anonym?
Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 18.01.2008, 15:22 Uhr
wir hatten auch eine Klassenlehrerin, die gleichzeitig Schulleiterin war....ihr kommt nicht zuufaellig aus einem Dorf in Mittelfranken *GG*
Zu deiner Frage kann ich dir leider nichts sagen.
Wir waren damals bei der Vertrauenslehrerin. Aber nur "zur Info" denn gemeckert haben ALLE seit Jahren, nur laut gesagt hat keiner was.
Wir haben unsere Kinder aus der Schule genommen und im Nachbarort (Private Montessori) eingeschult. Unsere einzige Chance ihr zu entkommen. Denn bis was passiert kann dauern und die Kinder hatten schon genug abgekriegt.
Ob es also geht, dass man anonym bleibt, weiss ich nicht...kann sie sich nicht denken, von wem es kommt?
Bin mal auf weitere Antworten gespannt...
LG
Nachtrag
Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 18.01.2008, 15:23 Uhr
jetzt les ich grad deinen NIck und da machte es "klick"....das hat ja schon eine laengere Vorgeschichte. Schade, dass es nun doch soweit gekommen ist, du hattest ja doch erst Hoffnung in die Lehrerin gesetzt, gelle?
LG SIlke
Re: Nachtrag
Antwort von vivi2711 am 18.01.2008, 15:30 Uhr
Sorry, ich habe mich falsch ausgedrueckt. Also, meine Tochter ist nicht in dieser Klasse mit der Schulleiterin. Ihre Lehrerin ist die , die staendig krank ist... Sie hatte unsere Klasse genau 2 Wochen und seitdem ist sie krank. Wir haben staendig Vertretungen. SChllimm. Angeblich kommt die Lehrerin im Feb. wieder, bin mal gespannt. Aber so oder so: das ist typisch Dorfschule, die Lehrer arbeiten schon seit Jahren in einem Team , keiner hackt dem anderen ein Auge aus. Und die Eltern? Tun NICHTS! REgen sich zwar alle auf, aber unternehmen nichts. Kann ich nicht verstehen!
Danke fuer Deine HIlfe
Susi
Re: Beschwerde auch anonym?
Antwort von Eleanamami am 18.01.2008, 17:38 Uhr
Natürlich kann man sich auch anonym beschweren, nur ist es dann alles, was ihr tun könnt. Gespräche oder andere Lösungsvarianten können dann nicht eingeleitet werden.....klar. Also wird sich nichts ändern.
Wie ist es mit den Elternvertretern??? Bei uns läuft darüber sehr viel!
LG
Re: Beschwerde auch anonym?
Antwort von Henni am 18.01.2008, 17:49 Uhr
Hallo
natürlich sins schulleiter auch klassenlehrer! Aber EIGENTLICH sind ihre Bürostunden so bemessen, dass sie eben zeit für unterricht UND büro hat.
Natürlich kann es immer sein, dass wirklich wichitge dinge dazwischenkommen und sie ausnahmsweiseaus dem Unterricht muss. Klar. aber nciht oft. Also: bevor sich wer über was beschwert, muss etwas vorliegen.
Woher wisst ihr wie lange und wann sie nicht in der klasse ist? Erat wenn es fakten gibt kann man etwas unternehemn, macht man dies anonym so passiert gar ncihts . Das schulamt fragt vielleicht mal kurz nach, erwischt dann die schulleiterin selbst am telefon und man einigt sich auf "sie wiisen ja wie das als schulleiter ist". (grad das schulamt selbst ruft übrigens auch bei uns IMMER während der unterrichtszeit an. )
das bringt also GAR NICHTS und man kann ja auch nie wider nachfragen, was nun eigentlich passiert ist..so anonym.
Also: GENAU festhalten (wie auch immer) WANN genau WAS passiert, und dann den elternvertreter mal dirket zur Schulleiterin sprechen. alles andere ist feige und bringt garantiert NICHTS:
Viele Erfolg! HEnni
Re: Beschwerde auch anonym?
Antwort von sumse am 20.01.2008, 10:33 Uhr
Zunächst mal-natürlich ist es rechtens, dass ein SL gleichzeitig eine Klassenleitung übernimmt, gerade an kleinen Schulen ist das absolut üblich.
Mein SL ist ebenfalls Klassenleiter einer 3. Klasse.
Aber, wie Henni bereits schrieb, gibt es Bürostunden, die im Deputat untergebracht sind, die aber erfahrungsgemäß NIE ausreichen, um die ganze Verwaltungsarbeit unterzubringen.
Unser SL hat nichtmal eine Sekretärin und muss echt ALLES regeln. Dorfschulleiter sind meist arme Socken.
Unser SL erledigt sämtliche Arbeit, die er während der Bürostunden nicht schafft, vor und nach dem Unterricht, Seine Klasse würde er niemals allein lassen.
Wenn dem tatsächlich so ist, verletzt die Dame ihre Aufsichtspflicht.
Ich als L. kann nur folgendes sagen: ich würde, wenn dies in der Klasse meiner Tochter geschähe, bei der Dame vorsprechen und nachfragen, ggf deutliche Worte sprechen ("Was ist, wenn ein Kind sich verletzt und SIE waren nicht im Klassenraum?").
Ansonsten erstmal gezielt Fakten sammeln und beschweren, aber nicht anonym!
Ich kann zwar nachvollziehen, dass du Angst hast, dass dein Kind oder das der Freundin dann "gebrandmarkt" ist, aber die musst du echt nicht haben. Ich habe in meinen Jahren im Schuldienst nie erlebt, dass das so war-im Gegenteil! Kinder von Eltern, die sich trauen, auch mal den Mund zu öffnen, werden eher "vorsichtig" behandelt :-)
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@eleanamami
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