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Geschrieben von Birke am 20.07.2012, 9:53 Uhr

An die Geschiedenen, Frage

Mein Bruder wohnt bei mir in der Stadt, seine Ex-Frau mit dem Sohn ca. 30 Autominuten weg, arbeitet aber jeden Tag hier in der Nähe unserer Schule. Mein Bruder hat per Gericht die Schulauswahl bekommen und da er seinen Sohn jedes Wochenende hat, geht mein Neffe hier in der Stadt zur Schule. Hat das erste Jahr auch super geklappt, abgesehen davon, das mein Neffe seine Mutter jedesmal fragt, ob sein Papa ihn nicht am Montag zur Schule bringen könne. Ansonsten bringt mein Bruder ihn So abend nach Hause.

Nun hat mein Neffe das 1. Schuljahr aber nicht geschafft und soll wiederholen. Er ist aber auf einmal an der Schule, wo sein Wohnort ist, angemeldet. Mein Bruder hat darüber aber nur vom Schulpsychologen und von seinem Sohn gehört.

Müßte er nicht erst einmal gefragt werden? Muss er denn nicht mit dabei sein bzw. unterschreiben?

Danke für eure Antwort

 
5 Antworten:

Re: An die Geschiedenen, Frage

Antwort von Caot am 20.07.2012, 10:24 Uhr

Ich bin nicht geschieden, aber grundsätzlich würde ich sagen, man solle immer zum Wohle des Kindes entscheiden, egal ob dein Bruder jetzt hätte gefragt werden müssen oder nicht.

Wenn das Sorgerecht getrennt wurde, dann hätte er in die Entscheidung mit einbezogen werden müssen. Hat das Sorgerecht die Mutter, dann hat er nichts zu melden.

Aber mal unabhängig davon, es ist doch schade wenn Kinder, nur weil sich hier einer überfahren fühlt, darunter leiden müssen. Lass doch den Bruder abklären, warum das Kind jetzt in die andere Schule geht. Vielleicht gibt es da andere Bedingungen, andere und nähere Freunde, HA-Betreuung, Förderkurse...... vielleicht ist es auch nur der weite Weg täglich zur Schule, das somit zeitigere aufstehen, Knatsch am Morgen......

Grüßle

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Re: An die Geschiedenen, Frage

Antwort von Sabine mit Amelie am 20.07.2012, 12:03 Uhr

Hallo,

also auch ich bin nicht geschieden, aber ich würde sagen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben, dann muss er mit unterschreiben. Das kann sie nicht alleine entscheiden. Aber auch ich sehe das eigentlich so, dass man zum Wohle des Kindes entscheiden sollte. Wenn er jetzt die 1. Klasse nicht geschafft hat, ist es für das Kind vielleicht sogar besser, wenn er das 1. Schuljahr in einer anderen Schule noch mal macht. Kinder sind manchmal grausam. Vielleicht wäre er in der jetzigen Schule der Sitzenbleiber oder so., was dem Kind dann auch nicht gut tun würde. Nichts desto Trotz würde ich an der Stelle deines Bruders, meine Ex zur Brust nehmen und ihr klar machen, dass es ganz klare Entscheidungen gibt, (gemeinsames Sorgerecht) und sie sich daran zu halten hat. Sollte sie noch mal dagegen gehen, würde ich dann auch das JA einschalten. Ich hatte die Schwierigkeiten auch mal, zwar nicht mit einem geschiedenen Partner, aber eben auch klare Absprachen an die sich nicht gehalten wurde. Ich habe das JA angeschrieben und die haben einen ganz klaren Brief formuliert und ab da war Ruhe. Es ging dabei aber auch nicht um so ein kleines Kind, sondern um eine 16 jährige und auch nicht um einen Ex., sondern um Großeltern, die meinten, sie müssten quer schießen.

Liebe Grüße

Sabine

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Re: An die Geschiedenen, Frage

Antwort von shinead am 20.07.2012, 16:17 Uhr

Bei gemeinsamem Sorgerecht (und das hat Dein Bruder ja, sonst hätte er nicht die erste Schule alleine auswählen dürfen), müssen bei der Einschulung und einer Umschulung beide Elternteile unterschreiben.

Ausnahme hierbei ist eine gerichtliche Verfügung, wie sie Dein Bruder hatte.

Er sollte mal mit seiner Ex-Frau reden. Vielleicht gibt es gute Gründe, vielleicht ist es Schikane. Wer weiß das schon. Aber Klärungsbedarf gibt es auf jeden Fall.
Er kann auch noch mal bei der Schule anrufen, und sein Veto einlegen. Allerdings vorher mit der Mutter sprechen. Vielleicht klärt sich alles auf.

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Re: An die Geschiedenen, Frage

Antwort von kati1976 am 20.07.2012, 21:28 Uhr

ich bin auch nicht geschieden, abe rfrage doch mal im Alleinerziehendenforum

da haben sicher einige ahnung

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Danke

Antwort von Birke am 21.07.2012, 17:01 Uhr

Das Problem ist v.a., das der Junge von Anfang an bei seinem Vater bleiben wollte und auch jeden Sonntagabend Rotz und Wasser heult. Von daher ist mein Bruder schon berührt...

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