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Geschrieben von MissMarple+ am 20.11.2010, 8:04 Uhr

@ ebba

@ ebba
Ohhhhhhhh , man, hey!

Beamte dürfen nichts annehmen ...

Wir sprechen doch hier von Lehrern - richtig ?!
Wie, willst Du bei den Lehrern -
( weißt Du eigentlich immer, ob die beamtet sind ...???)
Frage Dich vorsichtigt, denn ich kenne da pers. einen nicht beamteten Grundschul-Klasserleherer-Fall ...)
- von einer sgg. Vorteilsnahme ausgehen ??????

Ich ging jetzt eher von Pol.Beas aus oder ä. Beamten - bei der Justiz ...
... aber auch diese Beamte haben einen kleinen Spielraum ...
... Dem Verkehrslehrer Deiner örtlichen Pol.Wache, darfst Du, weil Du soo
dankbar bist, dass er die Kinder Deiner Klasse Fahrrad-Prüfungs-tauglich
machte, tatsächlich ein kleines Present überreichen - z.B eine Kaffee-
Tasse mit einem Klassenfoto auf dem Becher incl. Gummibärchen oder
Schoki darin.

Ähnlich also bei unseren Lehrern ...

Gemeint ist doch, gesetztlich, hier vielmehr, die Bestechlichkeit :
Beamter guckt weg, wo er eigentlich einschreiten müsste und bekommt für das Weggucken etwas dafür "unentgeldlich", oder bar "auf die Hand" in Aussicht gestellt.

So, und nu´übertrag´es auf deinen Klassenlehrer deines Kindes ...
... Der hoffenftlich Beamter ist ...
... Welche Vorteilnahme hat der Lehrer gegenüber den Kindern- und welchen Erlaß ( strafrechtlichen Erlaß, wohl bemerkt ), haben die Kinder,
wenn es ein Geschenk für den Lehrer gäbe...
... Noch immer mein Brüller des Abends...

Liebe Ebba, vielleicht steh´ich auf der Leitung, Deiner Meinung nach, doch dann erklär´s mir doch bitte ganz nett

Bettina

 
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