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Geschrieben von MissMarple+ am 20.11.2010, 8:04 Uhr

@ ebba

@ ebba
Ohhhhhhhh , man, hey!

Beamte dürfen nichts annehmen ...

Wir sprechen doch hier von Lehrern - richtig ?!
Wie, willst Du bei den Lehrern -
( weißt Du eigentlich immer, ob die beamtet sind ...???)
Frage Dich vorsichtigt, denn ich kenne da pers. einen nicht beamteten Grundschul-Klasserleherer-Fall ...)
- von einer sgg. Vorteilsnahme ausgehen ??????

Ich ging jetzt eher von Pol.Beas aus oder ä. Beamten - bei der Justiz ...
... aber auch diese Beamte haben einen kleinen Spielraum ...
... Dem Verkehrslehrer Deiner örtlichen Pol.Wache, darfst Du, weil Du soo
dankbar bist, dass er die Kinder Deiner Klasse Fahrrad-Prüfungs-tauglich
machte, tatsächlich ein kleines Present überreichen - z.B eine Kaffee-
Tasse mit einem Klassenfoto auf dem Becher incl. Gummibärchen oder
Schoki darin.

Ähnlich also bei unseren Lehrern ...

Gemeint ist doch, gesetztlich, hier vielmehr, die Bestechlichkeit :
Beamter guckt weg, wo er eigentlich einschreiten müsste und bekommt für das Weggucken etwas dafür "unentgeldlich", oder bar "auf die Hand" in Aussicht gestellt.

So, und nu´übertrag´es auf deinen Klassenlehrer deines Kindes ...
... Der hoffenftlich Beamter ist ...
... Welche Vorteilnahme hat der Lehrer gegenüber den Kindern- und welchen Erlaß ( strafrechtlichen Erlaß, wohl bemerkt ), haben die Kinder,
wenn es ein Geschenk für den Lehrer gäbe...
... Noch immer mein Brüller des Abends...

Liebe Ebba, vielleicht steh´ich auf der Leitung, Deiner Meinung nach, doch dann erklär´s mir doch bitte ganz nett

Bettina

 
5 Antworten:

@MissMarple+

Antwort von Ebba am 20.11.2010, 11:04 Uhr

Zunächst einmal, ja, wir sprechen von Lehrern. Die meisten dürften, auch heute noch, beamtet sein. Aber, selbst wenn nicht, wird es so sein, dass sie keine Geschenke annehmen dürfen. Und dabei geht es noch nicht einmal um Bestechlichkeit im strafrechtlichen Sinne (auch, aber nicht ausschließlich) sondern schlicht um ein Verbot durch Tarifvertrag, Erlasse oder ähnliches (ebenso, wie zB bei Erzieherinnen im KiGa, Krankenschwestern etc. - auch alles keine Beamte). Lehrer, Erzieher, Krankenschwestern, die ein Geschenk annehmen verstoßen mindestens gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.
Sinnvoll sind solche Verbote auch. Ich schrob's ja schon (und schrob und schrob). Der Lehrer kann allein durch die Annahme eines solchen Geschenkes sich leicht dem Verdacht aussetzen, dass er das Kind / die Kinder, dass das /die das Geschenk gemacht haben wohlwollender beurteilt. Umgekehrt könnte ich als Eltern bei dem Lehrer den Verdacht erregen, ich wollte sein Wohlwollen fördern, wenn ich ihm ein hübsches Geschenk mache.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Dienstherr die Annahme von Geschenken (meist bis zu einem gewissen Wert) genehmigt. Das dürfte zB bei deinem Beispielspolizisten der Fall sein.

Gegoogelt hast Du auch noch immer nicht, wie es scheint. Dann hätte sich Dein obiges Posting erübrigt. Also gut, mach ich es für Dich:

Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Lehrerbereich
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/personalangelegenheiten_lehrkraefte/pdf/Belohnungen_und_Geschenke21.pdf

Lehrerrat 04/10: Geschenke und Belohnungen
http://www.vbe-nrw.de/content_id/2356.html?session=0190df274a3ffb95d96fd161a7b9d818

"Doch Vorsicht: die Annahme eines Geschenkes von einzelnen Eltern oder Schülern ist Lehrern strikt verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen."
http://www.volksschule-seefeld.de/Geschenke-an-Lehrer.54.0.html

"Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt nur mit Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde annehmen (§ 34 des Lan­desbe amtengesetzes - LBG -).

Angestellte oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes dürfen Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihre dienstli che Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen"
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/ausbildung/jur-vorb/vorb-dienst/dienstrecht_belohnungen.html

Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Lehrerbereich

Zum Verbot der Annahme von Geschenken
http://www.schure.de/20411/15,3,03102,2,4.htm

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Re: @MissMarple+

Antwort von magistra am 20.11.2010, 16:56 Uhr

Bei uns ist die Annahme von Geschenken ab einem Betrag von ca. 7 Euro verboten. Kerzen, Plätzchen, Marmeladen darf man also annehmen, aber schon bei einem Buchgutschein der ganzen Klasse (!) im Wert von 25 Euro wird es kritisch. Mir wurde geraten, in diesem Fall von dem Gutschein zwei Bücher für die Schülerbücherei zu kaufen. Auch gut.

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@ebba und magistra

Antwort von MissMarple+ am 20.11.2010, 19:38 Uhr

... stand offensichtlich auf der Leitung ...
... und Danke für Eure Mühe ...

Dennoch ist es ein Unterschied, ob ein einzelnes Kind/bzw. deren Eltern etwas schenken, oder die Elternvertreter im Namen aller Kinder der Klasse bzw. im Namen aller Eltern der Kinder einer Klasse.

LG
Miss

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Re: @ ebba

Antwort von glückskinder am 20.11.2010, 21:02 Uhr

Es ist so, ich dürfte kein Geschenk von Eltern annehmen. Es ist mir untersagt. Und ich bin nicht verbeamtet.

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Re: @ebba und magistra

Antwort von glückskinder am 20.11.2010, 21:03 Uhr

Leider nicht. Es ist untersagt.

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