Geschrieben von mozipan am 30.01.2014, 9:08 Uhr |
Einzugsgebiete richten sich auch meistens nach Verbandsgemeinde, nicht nach Landkreis.
Für weiterführende Schulen gilt da § 93 SchulG. Der § 62 gilt ja nur für Grundschulen, da es nur hierfür (und BBS) Schulbezirke gibt.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Übertritt Rheinland-Pfalz - bleibcoolMama 29.01.14, 20:48
- Re: Übertritt Rheinland-Pfalz - seidner 29.01.14, 20:53
- Re: Übertritt Rheinland-Pfalz - bleibcoolMama 29.01.14, 21:05
- Re: Übertritt Rheinland-Pfalz - Verona 30.01.14, 8:04
- Re: Übertritt Rheinland-Pfalz - mozipan 30.01.14, 8:55
- Einzugsgebiete richten sich auch meistens nach Verbandsgemeinde, nicht nach Landkreis. - mozipan 30.01.14, 9:08
- Re: Übertritt Rheinland-Pfalz - seidner 29.01.14, 20:53
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