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Geschrieben von mozipan am 30.01.2014, 9:08 Uhr

Einzugsgebiete richten sich auch meistens nach Verbandsgemeinde, nicht nach Landkreis.

Für weiterführende Schulen gilt da § 93 SchulG. Der § 62 gilt ja nur für Grundschulen, da es nur hierfür (und BBS) Schulbezirke gibt.

 
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