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Geschrieben von glückskinder am 26.03.2012, 18:30 Uhr

Aufsichtspflicht

Bei uns ist es so, dass die Schüler bis einschließlich Klasse 7 im Schuleinzugsgebiet entlassen werden dürfen. Das ist sehr weitläufig. Ab Klasse 8 überall. Ist aber Förderschule.
Bei meinem Sohn, Gymnasium, interessiert es keinen, ob er sich auskennt oder nicht. Dies érwarte ich aber auch nicht. Er soll selbständig werden. Und dazu gehört auch, dass er mich mal anrufen muss, weil er sich verfahren hat.
Übe doch mit deiner Tochter diese Strecke einfach mal nachmittags.

 
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Stichwort: Aufsichtspflicht

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