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Geschrieben von und am 28.01.2015, 14:44 Uhr

Unsinn

"Wenn das Kind mit 25 seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, Du es aber zu Hause nicht mehr haben willst, mußt Du die Miete für das Kind zahlen. "

Eltern sind dem unausgebildeten Nachwuchs gegenüber nur solange unterhaltspflichtig wie die Regelstudienzeit/Regelausbildungsdauer dauert. Also maximal 3 Jahre. (Bei einem Studium mit Staatsexamen allerdings wohl etwas länger.)
Wenn der Nachwuchs trödelt und rumgammelt, gibt's gar nix. Weder vom Staat noch von den Eltern.

 
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