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von MartaHH  am 12.12.2012, 9:44 Uhr

Teenies brauchen keine Mittagsbetreuung

In Hamburg geht das Recht auf Betreuung bis zum 14. Lebensjahr, d.h. es ist so geregelt, dass eine Betreuung auf Wunsch angeboten werden muss bis zu dem Schulhalbjahr, in dem das Kind 14 wird. Wenn die weiterführende Schule es nicht anbieten kann, haben die Eltern das Recht, ihr Kind zur Nachmittagsbetreuung an der nächstgelegenen Grundschule mit unterzubringen.

 
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