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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.12.2012, 8:00 Uhr

Das ist rechtlicher Blödsinn

Wenn die Schule die Alternativen "erlaubtes Verlassen des Schulgebäudes" und "Verbieten desselben" anbietet, dann muss sie auch sicherstellen, dass die Unterschiede überwacht werden.

Wir hatten genau das bei der Schule von KindGross. Da gab es auch diese Erlaubnis-Zettel. Aber die waren rechtlich nicht haltbar. Wenn die Schule solche Zettel unterschreiben lässt, dann impliziert das, dass das überwacht wird. Das ist aber kaum zu leisten - zumindest dann nicht, wenn die Schule mehr als einen Ausgang und mehr als 200 Schüler hat. Deswegen wurde das nach einem Jahr wieder eingestellt zugunsten einer Pauschalregelung, die es nur Schülern der 10. Klasse erlaubt, die Schule zu verlassen - denen dafür generell.

 
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