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Geschrieben von Julie am 17.08.2015, 20:38 Uhr

du irrst !

Unbescholten im Sinne des (mittlerweile abgeschafften) § 1300 BGB hieß nicht zwingend auch "unberührt". Eine Defloration war also nicht zwingende Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch.....
Stand in irgendeiner Ausgabe vom Palandt ....
Aber für die Allgemeinheit war es halt der Kranzgeld § ....

 
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