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Geschrieben von Christine70 am 16.05.2013, 16:42 Uhr

Wenn es ein Briefpostfach ist ...

eben, das kann jetzt auch erst der anfang sein, am ende meint sie, sie hat keine ware erhalten.

nein, ich würde ihr schreiben, daß du die warensendung an die hinterlegte adresse geschickt hast und da es nicht ankam, aus welchem grund auch immer, du es nur verschickst, wenn sie das porto nochmals überweist. du kannst ja nichts dafür.

stell dir vor, sie macht das erneut bei anderen und schreibt dann, verkäufer sowieso hat aber auch nur das halbe porto verlangt, dann kann es schnell passieren, daß du massig ärger bekommst

 
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