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Geschrieben von speedy am 24.04.2014, 8:13 Uhr

nicht notwendig...

Hi,
EZ kann man zu jedem beliebigen Datum beginnen und auch enden lassen, dabei ist man NICHT an den Geburtstag des Kindes gebunden. Der Geburtstag ist nur ein Stichtag für das Elterngeld - beginnt man den EG-Zeitraum vor dem Stichtag, zählt das dann bis zum Stichtag schon als ganzer EG-Monat nur halt mit weniger Lohnausfall d.h. entsprechenden Kürzungen beim EG.

Aber die Idee, das mit Urlaub oder Zeitausgleich zu überbrücken war schon ganz gut...

Gruß, Speedy

 
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