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Geschrieben von speedy am 22.04.2014, 14:23 Uhr

Jemand Ahnung von Elternzeit???

Hi, die EZ kann Mann frühestens ab der Geburt nehmen (dann den vor. Geburtstermin angeben in der Anzeige), ansonsten jederzeit mit 7 Wochen Vorankündigungsfrist - d.h. bei Beginn nach dem MuSchu 1 Woche nach der Geburt anzeigen.

Gruß, Speedy

 
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