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Geschrieben von faraday am 04.02.2016, 13:51 Uhr

Erben

Bin kein Anwalt oder so, aber grundsätzlich hat man immer nur das Recht auf seinen Pflichtteil.
Mit dem Rest (vor allem noch zu Lebzeiten, noch gibt es ja gar kein Erbe) können Deine Schwiegereltern machen, was sie wollen und dürfen es auch ungleich an die Kinder verteilen.

 
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