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Geschrieben von ohno am 04.02.2016, 17:59 Uhr

Diese ewige Geierei

Wenn es so ist, dann ist es so! Das Haus scheint Euch ja auch garnicht zu gehören, bzw Deinem Mann, sonst würdet Ihr ja keine Miete zahlen.

Wenn sie einem Kind 5,- EUR hinterlassen, und dem anderen 5000,- dann ist das halt so, aber dann müssen sie ein Testament machen. Ansonsten gilt das gesetzliche Erbrecht. Die Erbschaft geht dann an den überlebenden Ehegatten und die Kinder. Und nach dem.Tod vom Letztversterbenden erben die Kinder dann den Rest zu gleichen Teilen, wenn wie gesagt kein Testament oder Erbvertrag vorhanden sind.

Freu Dich, dass Ihr privat wohnen könnt und mach Dir keine Gedanken um Dinge, die die Schwiegerfamilie für sich regelt.

 
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