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Geschrieben von sarahT am 22.06.2016, 20:43 Uhr

Der Ex meiner Bekannten wollte PI machen

Es hängt tatsächlich vom Jugendamt und vom Gericht bzw Richter ab, was von dem Unterhaltsverpflichteten verlangt wird.
Wenn jemand Arbeit hat und kann Unterhalt zahlen, auch wenn es nicht in der Höhe ist wie es in der Düsseldorfer Tabelle steht, dann wird ja nur das verteilt was über dem Selbstbehalt liegt. Das kann ja vom Gericht oder vom JA so festgestellt werden. Schulden laufen dann auf, wenn die Pflicht zur Unterhaltszahlung auf eine bestimmt Höhe festgelegt worden ist und dann nicht gezahlt wird, egal ob Job verloren oder keine Lust.
Und eine Inso geht auch mit Unterhaltsschulden, aber die neuen Schulden sind eben nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und deshalb ist es meist sinnfrei eine zu machen. Machen aber auch alle SB-Stellen anders.

 
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