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Geschrieben von sarahT am 18.06.2016, 20:56 Uhr

Unterhalt

Der Kindsvater ist verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Mit Geld oder mit Naturalien. Und in eurem Fall in Höhe von 240€.
Möglichkeit 1: Er zahlt den Unterhalt von seinem Verdienst und gibt die Zahlung beim Jobcenter an, dann wird ihm das Geld nicht als Einkommen angerechnet.
Möglichkeit 2: Er kauft im Monat für den Betrag Sachen für das Kind, lässt dich Quittungen von dir unterschreiben und reicht die beim Jobcenter ein. Der Betrag wird nicht als Einkommen angerechnet.
Möglichkeit 3: Er zahlt nicht und du machst nichts. Jobcenter wird von dir verlangen, dass du alles unternimmst, dass er Unterhalt zahlt. Auch klagen im Extremfall. Und wenn du das nicht machst wird dir der Betrag als Einkommen angerechnet auch wenn du ihn gar nicht bekommst.
Dein Lebensgefährte hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Und er geht ja auch arbeiten. Und wenn ihr euch eh kümmert sollte er dir das Geld halt überweisen. Wie ihr dann damit im Innenverhältnis umgeht ist ja eure Sache.

 
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