Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lena_1977, 10. SSW am 19.07.2006, 16:23 Uhr

@ mimchen

Hallo Marina,

ist der Geburtstermin 2006 oder 2007 ?

Staatliche Hilfen sind unter


http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4508.html

aufgeführt.

Ohne eure genaue Situation zu kennen, gilt für 2007

300 € Elterngeld
154 € Kindergeld
sind 454 €

evtl. gibt es noch Landeskindergeld, Kinderzuschlag oder Wohnungsgeld.

Das ist doch nicht wenig ?

Würde mein Kind 2006 zur Welt kommen, würde ich nur 154 € Kindergeld bekommen und sonst nix und feste Kosten (Versicherungen, Miete und Co.) hab ich auch ne Menge.

Für 2006 gilt

1. Erziehungsgeld in Form des Regelbetrags

Der Regelbetrag wird in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt.

Für die ersten sechs Lebensmonate beträgt die Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld in dieser Form 30.000 Euro pauschaliertes Nettoeinkommen für ein Paar mit einem Kind und 23.000 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind (zu den Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat s.u. Nr. 3). Wird diese Einkommensgrenze nicht überschritten, besteht ein Anspruch auf den vollen Regelbetrag. Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenzen, besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

2. Budget-Angebot für das Erziehungsgeld

Es besteht die Möglichkeit, den Erziehungsgeldbezug auf ein Jahr zu beschränken und damit ein höheres Erziehungsgeld von monatlich bis zu 450 Euro bis zum 1. Geburtstag anstelle von monatlich bis zu 300 Euro bis zum 2. Geburtstag des Kindes zu erhalten. Dies ist eine Maßnahme, den individuellen Lebensbedürfnissen und -situationen von Familien Rechnung zu tragen. Entscheidend für das Budget ist die Einkommensgrenze in Höhe von 22.086 Euro pauschaliertes Nettojahreseinkommen bei Paaren sowie die Grenze von 19.086 Euro bei Alleinerziehenden. Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenzen, besteht kein Anspruch auf das Budget. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

3. Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat

Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gelten folgende Einkommensgrenzen für das ungekürzte Erziehungsgeld:

für ein Paar mit einem Kind: 16.500 Euro

für Alleinerziehende mit einem Kind: 13.500 Euro

Auch hier erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3.140 Euro.

Mach dich mal richtig schlau - ich denke Profamila und Co. können da sicher helfen.

Lena

 
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