Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von two_kids am 20.11.2006, 12:29 Uhr

@melle83

du kannst dir den urlaub auch bis nach der elternzeit aufheben.

ich habe mir auch ein paar tage alten urlaub aufgehoben, da ich nicht direkt am 3. geburtstag meiner tochter arbeiten möchte.

selbst, wenn dein mutterschutz bis zum 1.juni gehen würde, hättest du noch für den ganzen juni urlaubsanspruch.

lg two_kids

 
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