Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marjane am 14.05.2014, 13:45 Uhr

Zukunftsmusik

In den Änderungsbestimmungen für Harz IV die glaube 2015 kommen(?!?) gabs ja ne Klausel, die dem Amt verbieten, bei Zuvielzahlungen über 50 Euro das Geld zurückzuverlangen.

Denn es ist für einen Leistungsempfänger oft unmöglich z.B. 300 Euro zurückzuzahlen, nur weil das Amt irgendwo einen Rechenfehler hatte und Monatelang zu viel gezahlt hat.

Ich weiß nicht ob diese Änderungsvorschläge schon beschlossen sind, aber ich hoffe es!

 
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