Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nane973, 22. SSW am 07.11.2011, 20:42 Uhr

Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Bei meiner gesetzl freiw. KV ist es so, das man bei einem Einkommen von 1€ bis 1916€ zahlen muss. Das ist praktisch der Mindestbeitrag. Liegt bei um die 350€. Über 1917€ wird dann prozentual genau der Beitrag vom Einkommen berechnet.Darunter gibt es noch den Beitrag um die 100€ wenn man 0€ Einkünfte hat. Laut meiner Schwägerin (AOK Mitarbeiterin) ist es bei denen ähnlich Höhe der Beiträge variiert).
Wie ich Beitragstechnisch während der Elternzeit eingestuft werde, weiß ich noch nicht...

Nicht alle PKV haben die Beitragsbefreiung während der Elternzeit... Für chronisch Kranke sind die Beiträge auch hoch und lohnen sich dann nicht mehr gegenüber der freiw. gesetzl. KV. Als Nachteil empfinde ich dort auch den schon gegebenen Hinweis, das man mit 50+ nicht mehr zurück in die gesetzl. kann. Auch nicht wenn man als AN beschäftigt wird. Und ich kenne viele im Rentenalter, die ihre PKV bereut haben, bzw. vor der Altersgrenze in die gesetzl. gewechselt sind...

 
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