Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von glückskugel, 11. SSW am 07.11.2011, 17:13 Uhr

Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Habe heute ein bisschen recherchiert und meine Krankenkasse angerufen. Und ich hab mich voll aufgeregt!! Bin selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Zahle also meinen kompletten Kassenbeitrag selbst. Ist ordentlich Geld jeden Monat. Nun musste ich feststellen, dass ich den Beitrag auch während der Elternzeit abdrücken darf. Auch wenn ich dann außer Elterngeld kein Einkommen habe. Jeder normale Arbeitnehmer ist da beitragsfrei. Find das voll ungerecht.

Tipps der Mitarbeiterin der AOK:

Entweder heiraten (hatten wir nicht vor) oder mir jetzt noch schnell für März/April nen angestellten Job suchen (wie soll ich das bitte anstellen schwanger?).

Find das einfach nur ungerecht. Sorry fürs Ausk...en. Schlägt mir aufs Gemüt diese Info. Geht es noch wem so? Gibt es noch andere Lösungsansätze? So kann ich nämlich die Hälfte des Elterngeldes gleich an die AOK weiterleiten.

LG,
Stefanie

 
11 Antworten:

Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von hormoni am 07.11.2011, 17:48 Uhr

Meld dich arbeitslos...

Gruß

h

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von Vanny22, 22. SSW am 07.11.2011, 18:05 Uhr

Wir sind alle privatversichert auch jetzt wenn Kind 3 zur Welt kommt. Dann sinds halt 5 Versicherte. Mit den gesetzlichen Kassen muss man sich nicht mehr rumärgern und gut :o)

LG

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von nela1806, 19. SSW am 07.11.2011, 18:10 Uhr

ich war damls auch privatversichert, aber vati der ist 55 kommt da nicht mehr raus auch im rentenalter musste man da den vollen betrag zahlen
darum ich bin über mein ag versichert
also gesetzlich und privat haben beide vor und nachteile

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@hormoni

Antwort von glückskugel, 11. SSW am 07.11.2011, 18:37 Uhr

Würde das denn helfen? Immerhin habe ich weder Anspruch auf ALG1 (weil selbständig) noch auf ALG2 (wegen Bedarfsgemeinschaft mit meinem Partner). Dann dürfte ich eigentlich auch keine kostenlose Versicherung haben, oder?

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von Caitryn am 07.11.2011, 19:15 Uhr

Hallo,

genau das war der Grund in die private Krankenversicherung zu gehen. Man hat keinerlei - wirklich keinerlei! Vorteile bei den gesetzlichen und bei den privaten bekomme ich für das viele Geld dann zumindest bessere Leistungen.
Verstehe aber deine Wut, die ich damals auch so sah. Ein großer Teil meines Elterngeldes war sofort weg. Hinzu kam noch meine Riesterversicherung. Erst ein Jahr später fiel diese dann kaum noch auf.

Gruß Caitryn

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von hubbabubba, 25. SSW am 07.11.2011, 20:06 Uhr

Du musst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, um dich dort melden zu können. Allerdings musst Du deine selbständige Tätigkeit offiziell aufgeben (logisch) und würdest dann offiziell zur Arge geschickt werden (da ja tatsächlich kein Anspruch auf AlG 1). Dort wärest Du dann pflichtversichert in der gesetzlichen *eh voila*. Allerdings drücken die dir bestimmt erstmal Schulungen aufs Auge (Bewerbungen schreiben etc - das musst Du auch währende der Schwangerschaft. Du müsstest dich sogar vorstellen und dürftest dem neuen Chef nichts von der Schwangerschaft sagen, es sei denn, man sieht es schon. Alles selbst erlebt!), denn du musst dich ja arbeitswillig zeigen. Es ist ein Kreuz!

Andere Möglichkeit:
Du zahlst als Selbständige ja bestimmt den Höchstbetrag in der freiwilligen, oder? Die Beiträge werden da ja schon auf 1.900 Euro Mindesteinkommen angesetzt. Wenn Du deine selbständige Tätigkeit aufgibst und dich WEITER freiwillig versicherst (steht dir ja frei), wirst Du zumindest nicht bei 1.900 eingestuft sondern wesentlich geringer (siehe Höchstbetrag - guck mal auf der AOK-Seite)!!!! Hast Du keinen guten Stb, den Du fragen kannst?

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von nane973, 22. SSW am 07.11.2011, 20:42 Uhr

Bei meiner gesetzl freiw. KV ist es so, das man bei einem Einkommen von 1€ bis 1916€ zahlen muss. Das ist praktisch der Mindestbeitrag. Liegt bei um die 350€. Über 1917€ wird dann prozentual genau der Beitrag vom Einkommen berechnet.Darunter gibt es noch den Beitrag um die 100€ wenn man 0€ Einkünfte hat. Laut meiner Schwägerin (AOK Mitarbeiterin) ist es bei denen ähnlich Höhe der Beiträge variiert).
Wie ich Beitragstechnisch während der Elternzeit eingestuft werde, weiß ich noch nicht...

Nicht alle PKV haben die Beitragsbefreiung während der Elternzeit... Für chronisch Kranke sind die Beiträge auch hoch und lohnen sich dann nicht mehr gegenüber der freiw. gesetzl. KV. Als Nachteil empfinde ich dort auch den schon gegebenen Hinweis, das man mit 50+ nicht mehr zurück in die gesetzl. kann. Auch nicht wenn man als AN beschäftigt wird. Und ich kenne viele im Rentenalter, die ihre PKV bereut haben, bzw. vor der Altersgrenze in die gesetzl. gewechselt sind...

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von jajule, 33. SSW am 07.11.2011, 21:21 Uhr

Hallo!

Ich habe auf die eigentlich Frage leider keine Antwort, da ich mich damit gar nicht auskenne. Aber das man ab einem bestimmten Alter nicht mehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, kommt mir doch sehr komisch vor. Meine Schwiegermutter hat erst vor ein paar Monaten von privat zu gesetzlich gewechselt und die gute Frau ist 63 Jahre alt. Ist nun übrigens auch AOK.

LG Silke

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von Fuchsina am 07.11.2011, 22:19 Uhr

Ich bin jetzt kein Experte in Sachen PKV, aber meines Wissens nach ist das Wechseln von PKV in GKV nicht so ohne weiteres möglich. Was - wenn man überlegt - so auch in Ordnung ist. Sonst würden alle die noch jung und gesund sind und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen sich für deutlich günstiger in die PKV versichern und dann später, wenn die Versicherung teuer wird wieder in die GKV wechseln.

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von Lonki am 08.11.2011, 6:20 Uhr

Mir ging es wie dir....

Ich habe kein Schlupfloch gefunden....
Ich zahl immer noch meine Krankenversicherung selbst....

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Re: Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Antwort von nane973, 22. SSW am 08.11.2011, 7:08 Uhr

http://www.krankenversicherung.net/rueckkehr-gesetzliche

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