Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

von hubbabubba, 25. SSW  am 07.11.2011, 20:06 Uhr

Voll ungerecht (Krankenversicherung)

Du musst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, um dich dort melden zu können. Allerdings musst Du deine selbständige Tätigkeit offiziell aufgeben (logisch) und würdest dann offiziell zur Arge geschickt werden (da ja tatsächlich kein Anspruch auf AlG 1). Dort wärest Du dann pflichtversichert in der gesetzlichen *eh voila*. Allerdings drücken die dir bestimmt erstmal Schulungen aufs Auge (Bewerbungen schreiben etc - das musst Du auch währende der Schwangerschaft. Du müsstest dich sogar vorstellen und dürftest dem neuen Chef nichts von der Schwangerschaft sagen, es sei denn, man sieht es schon. Alles selbst erlebt!), denn du musst dich ja arbeitswillig zeigen. Es ist ein Kreuz!

Andere Möglichkeit:
Du zahlst als Selbständige ja bestimmt den Höchstbetrag in der freiwilligen, oder? Die Beiträge werden da ja schon auf 1.900 Euro Mindesteinkommen angesetzt. Wenn Du deine selbständige Tätigkeit aufgibst und dich WEITER freiwillig versicherst (steht dir ja frei), wirst Du zumindest nicht bei 1.900 eingestuft sondern wesentlich geringer (siehe Höchstbetrag - guck mal auf der AOK-Seite)!!!! Hast Du keinen guten Stb, den Du fragen kannst?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.