Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Cindy_18 am 25.11.2013, 20:51 Uhr

Sorry stimmt

hier ein kleiner Ausschnitt.

Beamtenbezüge und Mutterschaftsgeld

Beamte werden nach der Beamtenbesoldungstabelle bezahlt. In dieser sind auch Krankenzeiten, Urlaubsregelungen und der Mutterschutz geregelt. Die Regelungen in der Beamtenbesoldung stimmen mit den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes im Wesentlichen überein. Aus diesem Grund gilt Folgendes.

Beamte bekommen nur aus diesem Grund kein Mutterschaftsgeld, weil Ihnen die volle Besoldung innerhalb der Schutzfrist, in der Mutterschaftsgeld bezogen wird, zusteht. Mutterschaftsgeld gibt es nur dann, wenn aufgrund von Elternzeit oder Nebentätigkeit Einnahmen während der Schutzfrist bei der Beamtinnen entfallen.

LG

 
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