von Leyla22, 35. SSW am 25.11.2013, 19:50 Uhr |
Mutterschaftsgeld/Beamte
Hallo ihr lieben
Hab heute von meinem Arzt eine Bescheinigung für Mutterschaftsgeld bekommen ...
Die Schwestern konnten mir nicht sagen was ich damit machen soll.
Steht mir sowas überhaupt zu als Beamtin?
Lg
Re: Mutterschaftsgeld/ beamte
Antwort von Cindy_18 am 25.11.2013, 20:25 Uhr
Hallo
du musst den schein bei der Krankenkasse abgeben.
Dann bekommst du 6 Vor und 8Wochen nach der Entbindung Geld von der KK
Das steht jeden zu der Arbeit hat egal was für Job.
Nach den 8Wochen bekommst du dAnn das Elterngeld.
LG
Nein, Mutterschaftsgeld bekommst du nicht.
Antwort von 77shy am 25.11.2013, 20:32 Uhr
Aber du bekommst ja die volle Besoldung bis 8 Wochen nach der Geburt. Ob du diese Bescheinigung allerdings trotzdem irgendwo abgeben musst, weiß ich nicht. Vielleicht einfach nur beim Dienstherrn, damit er die Termine kennt....?
MfG
Re: Sorry stimmt
Antwort von Cindy_18 am 25.11.2013, 20:51 Uhr
hier ein kleiner Ausschnitt.
Beamtenbezüge und Mutterschaftsgeld
Beamte werden nach der Beamtenbesoldungstabelle bezahlt. In dieser sind auch Krankenzeiten, Urlaubsregelungen und der Mutterschutz geregelt. Die Regelungen in der Beamtenbesoldung stimmen mit den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes im Wesentlichen überein. Aus diesem Grund gilt Folgendes.
Beamte bekommen nur aus diesem Grund kein Mutterschaftsgeld, weil Ihnen die volle Besoldung innerhalb der Schutzfrist, in der Mutterschaftsgeld bezogen wird, zusteht. Mutterschaftsgeld gibt es nur dann, wenn aufgrund von Elternzeit oder Nebentätigkeit Einnahmen während der Schutzfrist bei der Beamtinnen entfallen.
LG
Re: Mutterschaftsgeld/ beamte
Antwort von Leyla22, 35. SSW am 25.11.2013, 21:14 Uhr
Tausend dank :-) hab mich schon gewundert was ich damit soll :-)
Re: Mutterschaftsgeld/ beamte
Antwort von agdsm3 am 25.11.2013, 21:59 Uhr
Ich bin auch Beamtin... Ich hab so einen Wisch nie gebraucht... Man bekommt ja sein ganzes Gehalt während dem Mutterschutz und eigentlich geht es automatisch, da auf der Bescheinigung über die Schwangerschaft der Beginn des Mutterschutzes angegeben ist...