Geschrieben von Danyshope am 25.08.2017, 16:28 Uhr |
Schwanger, Angst vor Kündigung!
Nein würde nicht gelten. Man muss eben dem AG innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilen das man schwanger ist. Macht man das nicht, gilt die Kündigung als rechtens.
Allerdings muss der Ag hier gar nicht kündigen. Er muss gar nichts machen. Er kann einfach der Vertrag auslaufen lassen. Und die TE hätte sich auch diesbezüglich schon mit dem AA in Verbindung setzen müssen um sich als arbeitssuchend zu melden. Entsprechend droht da jetzt bereits eine Sperre.
- Schwanger, Angst vor Kündigung! - aaliyah58 25.08.17, 11:15
- Re: Schwanger, Angst vor Kündigung! - Sandra_1990 25.08.17, 11:19
- Re: Schwanger, Angst vor Kündigung! - Ungewiss83, 22. SSW 25.08.17, 11:20
- Re: Schwanger, Angst vor Kündigung! - Christine70 25.08.17, 13:08
- Re: Schwanger, Angst vor Kündigung! - Danyshope 25.08.17, 16:28
- Re: Ich denke, Deiner Chefin geht es eher um Planungssicherheit! - Mijou 25.08.17, 11:26
- Re: Schwanger, Angst vor Kündigung! - Christine70 25.08.17, 13:03
- Re: Schwanger, Angst vor Kündigung! - Danyshope 25.08.17, 16:23
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