Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Danyshope am 25.08.2017, 16:28 Uhr

Schwanger, Angst vor Kündigung!

Nein würde nicht gelten. Man muss eben dem AG innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilen das man schwanger ist. Macht man das nicht, gilt die Kündigung als rechtens.

Allerdings muss der Ag hier gar nicht kündigen. Er muss gar nichts machen. Er kann einfach der Vertrag auslaufen lassen. Und die TE hätte sich auch diesbezüglich schon mit dem AA in Verbindung setzen müssen um sich als arbeitssuchend zu melden. Entsprechend droht da jetzt bereits eine Sperre.

 
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