Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schlenkerbiene am 31.10.2013, 14:24 Uhr

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Ich werde bei der Geburt auch 17 Jahre alt sein.
Ich kann dir nur raten,dich an das Jugendamt zu wenden.
Deine Mutter bekommt H4,du zählst als zur Bedarfsgemeinschaft mit. Das gilt bis du 25 Jahre alt bist oder du heiratest oder bekommst ein Kind oder mußt wegen Ausbildung ausziehen.Deshalb brauchst du die Erlaubniss des Arbeitsamtes,das du ausziehen kannst.
Vor der Geburt kannst du beim Standesamt die Vaterschaftsanerkennung machen.(haben wir schon gemacht)Da müssen deine Eltern mit unterschreiben.Ist dein Freund volljährig,kann er die Vormundschaft beim Amtsgericht beantragen.(ist bei uns der Fall).Dazu muß aber erst die Vaterschaft anerkannt sein.
Du kannst bei der Diakoni,beim DRK einen Antrag auf Schwangerenerstausstattung beantragen.
Wenn du ausziehst kannst du Wohngeld beantragen.Für dein Kind bekommst du Kindergeld und du kannst für das Kind auch den Kinderzuschlag beantragen.Nach der Geburt bekommst du Elterngeld.

 
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