von kleine fee 87 am 13.08.2014, 16:21 Uhr |
MuSchuG §8 ?
Hallo liebe "bald Mamis",
kennt ihr euch mit dem Mutterschutzgesetz aus?
Ich bin in einer Teilzeitanstellung in einem Hotel (Spa Bereich) als Masseurin und Kosmetikerin. Und dann bin ich auch Selbstständig.Habe ein kleines Kosmetik und Wellnessstudio-aber darum gehts nicht.
Im Hotel arbeite ich in der Regel immer Freitag und Samstag 9-20Uhr, oder auch mal 7-18Uhr. Nun steht in dem Gesetz drinn, dass man nur 8 1/2 Stunden pro Tag arbeiten darf.
Das muss ich wohl meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn die das nicht von alleine korrigieren?
Und wie ist das mit der Bezahlung?
Bekomme ich trotzdem meine 20Stunden bezahlt oder dann nur noch 16Stunden?
Danke schon einmal für eure offenen Ohren und hoffentlich zahlreichen Antworten.
Liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit
Die kleine fee 87
- MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 16:21
- Re: MuSchuG §8 ? - Jana287 13.08.14, 16:28
- Re: MuSchuG §8 ? - ÜberraschungNr2_2015 13.08.14, 16:35
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 16:43
- Re: MuSchuG §8 ? - matz, 7. SSW 13.08.14, 17:25
- Re: MuSchuG §8 ? - keinnamemehrfrei 13.08.14, 17:54
- Re: MuSchuG §8 ? - ÜberraschungNr2_2015 13.08.14, 18:36
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- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 8:48
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- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 17:50
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