Geschrieben von ÜberraschungNr2_2015 am 13.08.2014, 16:35 Uhr |
MuSchuG §8 ?
Weiß dein Ag schon Bescheid? Wenn ja, dann muss er dir einen angemessenen Arbeitsplatz anbieten, der dem MuSchuG gerecht wird. Wenn er das nicht kann, bekommst du ein Bv und trotzdem dein volles Geld. Du kannst auch ein Teil-BV bekommen. Dann gehst du weniger Stunden arbeiten, bekommst aber trotzdem dein volles Geld. So wars bei mir. Ich bin von 40 auf 20 h runter und habe trotzdem volles Geld bekommen.
- MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 16:21
- Re: MuSchuG §8 ? - Jana287 13.08.14, 16:28
- Re: MuSchuG §8 ? - ÜberraschungNr2_2015 13.08.14, 16:35
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 16:43
- Re: MuSchuG §8 ? - matz, 7. SSW 13.08.14, 17:25
- Re: MuSchuG §8 ? - keinnamemehrfrei 13.08.14, 17:54
- Re: MuSchuG §8 ? - ÜberraschungNr2_2015 13.08.14, 18:36
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 19:35
- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 8:48
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 14.08.14, 9:37
- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 17:50
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 14.08.14, 9:37
- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 8:48
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 19:35