Geschrieben von keinnamemehrfrei am 13.08.2014, 17:54 Uhr |
MuSchuG §8 ?
Nein das stimmt nicht. Wenn in dem bv klar definiert ist was sie darf und was nicht, dann muss kann sie in Ihrem studio natürlich weiter arbeiten. Das bv bezieht sich dann ja nur auf die Massagen.
Also wenn die Firma keine angemessen Arbeitszeiten bieten kann, bekommst du auch ohne dramatische beschwerden ein BV. Das muss dann allerdings dein Arbeitgeber ausstellen oder beantragen. Weigert er sich kannst du beim gyn dein Glück versuchen, aber mit größter Wahrscheinlichkeit schickt der dich wieder zum Arbeitgeber oder eben an die Aufsichtsbehörde. Als schwangere dürfen dir keine finanziellen einbußen geschehen, darum muss er die 20 Stunden schwangerengerecht verteilen. Kann er das nicht, hat er Pech und du behältst dein Gehalt. Wobei ich nicht weiß wie es läuft wenn er sagt du darfst die stunden donnerstags zb machen aber du kannst da gar nicht. Das würde ich mal im expertenforum bei Frau Bader fragen.
- MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 16:21
- Re: MuSchuG §8 ? - Jana287 13.08.14, 16:28
- Re: MuSchuG §8 ? - ÜberraschungNr2_2015 13.08.14, 16:35
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 16:43
- Re: MuSchuG §8 ? - matz, 7. SSW 13.08.14, 17:25
- Re: MuSchuG §8 ? - keinnamemehrfrei 13.08.14, 17:54
- Re: MuSchuG §8 ? - ÜberraschungNr2_2015 13.08.14, 18:36
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 19:35
- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 8:48
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 14.08.14, 9:37
- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 17:50
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 14.08.14, 9:37
- Re: MuSchuG §8 ? - Christine70 14.08.14, 8:48
- Re: MuSchuG §8 ? - kleine fee 87 13.08.14, 19:35