Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MVgirl1986, 32. SSW am 17.07.2012, 9:47 Uhr

Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Natürlich hat er Kündigungsschutz, sobald er den Antrag für Elternzeit stellt. Sonst nicht, das ist klar. Besonders in der Probezeit. Aber wenn er den Antrag auf Elternzeit stellt (was er ja 7 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit machen muss), hat er auch Kündigungsschutz. Auch in der Probezeit und ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

 
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