Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MVgirl1986, 32. SSW am 16.07.2012, 19:02 Uhr

Kündigungsschutz für Väter? Sozialauswahl?

Hallo.

Also wir waren letzte Woche in der Elterngeldstelle und haben da sämtliche Fragen gestellt, die auch sehr kompetent und nett beantwortet worden.

Wann hast du ET? Dein Mann müsste dann DIESE oder spätestens NÄCHSTE Woche den Antrag auf Elternzeit (wenn er ab Geburt nehmen will) beim Arbeitgeber stellen. Er hat ab Antragstellung und für die Elternzeit Kündigungsschutz.

Aber bitte beachten: Ihr habt zusammen 14 Monate Elternzeit-Anspruch. Durch die 2 Monate Mutterschutz von dir werden schon 2 Monate davon abgezogen. Geht dein Mann in Elternzeit während du in Mutterschutz bist (ist alles erlaubt), wird seine Zeit logischerweise auch schon abgezogen. Bei uns wird es so sein. Mein Mann nimmt 1 Monat Elternzeit gleich zur Geburt. Uns werden dann schon drei Monate (2 Monate MuSchu + 1 Monat Elternzeit) abgezogen. Bleiben also noch 11 Monate, wovon ich 9 und mein Mann am Ende nochmal 2 nimmt.

Ich hoffe das ist verständlich. Wenn nicht, kannst mir auch gern ne PN schicken. Wir waren wie gesagt in der Elterngeldstelle.

Wichtig für euch ist, dass dein Mann noch diese oder nächste Woche den Antrag stellen muss. Sonst ist es zu spät, wenn er gleich ab der Geburt Elternzeit nehmen will.

LG

 
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