Geschrieben von Halluzinelle von Tichy, 10. SSW am 26.11.2013, 13:25 Uhr |
Frage zum Elterngeld
Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Vermutlich sind damit diese 8 Wochen gemeint. Wenn Du auf das Mutterschaftsgeld aber keinen Anspruch hast, dann müsstest Du Elterngeld gleich nach der Geburt bekommen. Ob Du allerdings bei einem 400-Euro-Job Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, weiß ich nicht. Ich würde da zunächst bei der Krankenkasse anrufen und fragen, ob Du einen Anspruch hast und dann bei der Elterngeldstelle.
- Frage zum Elterngeld - Madleen74, 35. SSW 26.11.13, 13:04
- Re: Frage zum Elterngeld - Halluzinelle von Tichy, 10. SSW 26.11.13, 13:25
- Re: Frage zum Elterngeld - Madleen74, 35. SSW 26.11.13, 13:33
- Nachtrag, bei der Krankenkasse hing ich jetzt 14 min - Madleen74 26.11.13, 13:34
- Re: Frage zum Elterngeld - Madleen74, 35. SSW 26.11.13, 13:33
- Re: Frage zum Elterngeld - mucki26 26.11.13, 13:42
- Re: Frage zum Elterngeld - Madleen74, 35. SSW 26.11.13, 13:48
- Re: Frage zum Elterngeld - Halluzinelle von Tichy, 10. SSW 26.11.13, 13:25
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