Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Halluzinelle von Tichy, 10. SSW am 26.11.2013, 13:25 Uhr

Frage zum Elterngeld

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Vermutlich sind damit diese 8 Wochen gemeint. Wenn Du auf das Mutterschaftsgeld aber keinen Anspruch hast, dann müsstest Du Elterngeld gleich nach der Geburt bekommen. Ob Du allerdings bei einem 400-Euro-Job Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, weiß ich nicht. Ich würde da zunächst bei der Krankenkasse anrufen und fragen, ob Du einen Anspruch hast und dann bei der Elterngeldstelle.

 
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