Geschrieben von yvonnika am 01.03.2010, 12:23 Uhr |
elterngeld und dann ? ? ?
ich werde ein jahr elterngeld beziehen (wenn ich das auf 2jahre aufteile, ist es zu wenig).elternzeit werde ich wohl länger beantragen müssen.
weil ich erzieherin bei der stadt münchen bin, steht mir ein krippenplatz zu. den bekomme ich aber wohl erst im april 2011 und dann ist ja noch 4 wochen eingewöhnung.
daher meine frage: habe ich anspruch auf irgendwelche gelder in der zeit wenn das elterngeld abgelaufen ist (vorraussichtlich märz 2011) bis ich im mai oder juni wieder arbeiten kann?
arbeitslos bin ich ja in dem sinne nicht. kann einfach ohne krippenplatz noch nicht wieder arbeiten.
Re: elterngeld und dann ? ? ?
Antwort von Missy27, 24. SSW am 01.03.2010, 12:29 Uhr
Das Problem habe ich auch. Werde wahrscheinlich Wohngeld oder ggf. Hartz4 beantragen. In BW, Bayern und Sachsen gibt es auch Landeselterngeld und in Berlin Familiengeld (ab dem 2. Kind), aber damit habe ich mich noch nicht weiter befasst, weil es auf mich nicht zutrifft (zwar Berliner, aber mit erstem Kind schwanger).
Re: elterngeld und dann ? ? ?
Antwort von Kalli36 am 01.03.2010, 12:31 Uhr
Das kommt ganz auf euer Gesamteinkommen, also das Einkommen deines Partners - falls vorhanden - an. Wenn es zu wenig ist, gibt es Sozialzuschüsse (Hartz 4) für's Kind. Auch Wohngeld könntet ihr beantragen.
Aber das ist individuell.
Re: elterngeld und dann ? ? ?
Antwort von yvonnika am 01.03.2010, 12:36 Uhr
auch wenn ich ja eigentlcih in einem arbeitsverhältniss stehe???
das landeserzeihungsgeld (bayern) müsste ich bekommen. aber das sind ja grad mal um die 150€
Re: elterngeld und dann ? ? ?
Antwort von Missy27, 24. SSW am 01.03.2010, 12:44 Uhr
Also Wohngeld kannst du ja auch bekommen wenn du arbeitest, das hat damit nichts zu tun. Hartz4 bekommen Leute mit Niedriglohn auch häufig, wenn das Gehalt nicht reicht. Und wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, hast du im Prinzip, mal abgesehen vom Kindergeld, überhaupt keine Einnahmen. Beantragen kann man erstmal alles.
Re: elterngeld und dann ? ? ?
Antwort von Baby2411 am 01.03.2010, 14:23 Uhr
Hallo!
Wie die anderen schon schrieben. Wenn das Elterngeld fertig ist, dann bekommt man keine weiteren Hilfen, außer ggf. das genannte Landeserziehungsgeld + Kindergeld.
Ihr könnt auch wenn euer Einkommen nicht reicht Hartz IV und die dazu weiteren Hilfen wie Wohngeld oder auch Kinderzuschlag beantragen.
ABER das ist eben von dem Einkommen deines Partners abhängig. Kann er die Familie damit versorgen, dann gibt es nichts.
Ich habe beim ersten Kind gar nichts bekommen, auch kein Erziehungsgeld...das musste auch gehen. Habe dann eine Tagesmutter genommen, damit ich wieder arbeiten konnte.