Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Murmel-Mama am 01.12.2023, 18:40 Uhr

Elterngeld und Kleingewerbe

Wenn du im Kalenderjahr der Geburt oder davor selbstständig tätig warst, dann hattest du "Mischeinkünfte". Dann rechnet die Elterngeldstelle automatisch mit den Einkünften aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Geburt. Also bei dir vermutlich 2023 die nehmen dann Gehalt und Gewinne.

Wenn die Gewinne aus der Selbstständigkeit unter 35 Euro pro Monat liegen, kannst du beantragen, dass nur das Angestelltengehalt gezählt wird. Dann ändert sich der Zeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt.

 
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