Geschrieben von Murmel-Mama am 01.12.2023, 18:40 Uhr |
Elterngeld und Kleingewerbe
Wenn du im Kalenderjahr der Geburt oder davor selbstständig tätig warst, dann hattest du "Mischeinkünfte". Dann rechnet die Elterngeldstelle automatisch mit den Einkünften aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Geburt. Also bei dir vermutlich 2023 die nehmen dann Gehalt und Gewinne.
Wenn die Gewinne aus der Selbstständigkeit unter 35 Euro pro Monat liegen, kannst du beantragen, dass nur das Angestelltengehalt gezählt wird. Dann ändert sich der Zeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt.
- Elterngeld und Kleingewerbe - LisaM08, 16. SSW 01.12.23, 9:58
- Re: Elterngeld und Kleingewerbe - misses-cat 01.12.23, 16:36
- Re: Elterngeld und Kleingewerbe - Murmel-Mama 01.12.23, 18:40
- Re: Elterngeld und Kleingewerbe - Lara25 02.12.23, 11:07
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