Schwanger - wer noch?

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von Olis Mama, 40. SSW  am 06.03.2015, 21:14 Uhr

Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Leider steht dir vom Frauenarzt nur ein BV zu,wenn das Leben des Kindes,oder deines,gefährdet wären (Blutungen,vorzeitige Wehen).

Also kannst du nur noch auf deinen AG setzen,er muss dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz anbieten können (z.B. nur noch Tabletten stellen,Schreibkram oder andere leichte Tätigkeiten).Dazu gehört auch:
- heben weniger als 5 Kg
- kein Kontakt mit Infektiösem Material (Urin,Stuhl,Blut,Sputum...)
- kein Kontakt mit Strahlung oder bedenklichen Materialien wie z.B. Chemikalien...

Als Krankenschwester wäre noch die Option Steri (die Reinseite,wo du Siebe packen könntest),das wird auch gerne angeboten.

LG

 
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