Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Zoe83, 7. SSW am 07.03.2015, 0:42 Uhr

Beschäftigungsverbot Krankenschwester / Antwort Dr. Bluni

Nur für dich zur Info wenn du so anfängst dann kann ich auch kontern ;-)
Antwort von Dr. Bluni zu einer Anfrage bzg. BV:

2. Individuelles Beschäftigungsverbot

Hierzu hat der Gesetzgeber in § 3 des Mutterschutzgesetzes ein individuelles Beschäftigungsverbot geregelt, das vom behandelnden Arzt festgelegt werden kann. Dazu heißt es in Abs. 1, § 3: "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."

Demzufolge kann der behandelnde Arzt selbst festlegen, welche Tätigkeit im Hinblick auf individuelle körperliche Gegebenheiten der werdenden Mutter bzw. des ungeborenen Kindes eine Gefahr darstellen können und aus diesem Grund nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Dazu kann der behandelnde Arzt im Rahmen seines Entscheidungsspielraumes Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Dauer bestimmter Tätigkeiten bis hin zum Verbot jeglicher Beschäftigung aussprechen.

Wenn die betroffene Schwangere über Beschwerden klagt, die offensichtlich auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, so sollte der behandelnde Arzt entscheiden, ob es sich um einen krankhaften Zustand handelt, der zur Arbeitsunfähigkeit führt. Wenn dieses bejaht werden kann, ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) zu bescheinigen.

Wenn die Beschwerden hingegen keinen Krankheitswert haben, weil es schwangerschaftstypische Begleiterscheinungen sind oder führen sie nach dem Urteil des behandelnden Arztes nicht zur Arbeitsunfähigkeit, so kommt die Erteilung eines individuellen Beschäftigungsverbotes in Betracht.

Nun frage ich mich wo mein Doc etwas falsch gemacht oder erschummelt haben soll. Vielleicht solltest du dich dahingehend nochmal belesen was das BV angeht. Denn dazu muss keine Krankheit im Sinne einer Krankschreibung vorliegen.
So, aber da wir uns hier alle auf unsere Krümel freuen und es eine freudige Sache ist warum wir uns hier austauschen werde ich diese Diskussion hiermit beenden ;-)
LG

 
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