von Ne1991le am 23.09.2021, 12:57 Uhr |
Beschäftigungsverbot/ Epilepsie.
Es gibt ein generelles BV - das bekommst du vom Arbeitgeber, wenn deine Arbeit nicht geeignet ist um in der SS fortgeführt werden zu können bzw dein Arbeitsplatz nicht Schwangerengerecht umstrukturiert werden kann (Bsp. nur noch an der Rezeption arbeiten).
Dann gibt es noch das individuelle BV - das bekommst du von einem Facharzt. Die Frauenärzte stellen es aus, wenn aus gynäkologischer Sicht ein Risiko für Mutter, Schwangerschaft und das ungeborene Kind besteht.
Jeder andere Facharzt kann das aber wohl auch ausstellen, wenn droht, dass eine bestehende Erkrankung bei fortführen der Arbeitstätigkeit negative Auswirkungen auf die Schwangerschaft hat.
So wurde es mir zumindest von meinem Hausarzt erklärt. Ich habe mein BV von einem Arzt bekommen, welcher auch als Betriebsarzt tätig ist (bei uns gibt es keinen eigenen Betriebsarzt, ich hätte auch theoretisch weiter arbeiten können, allerdings waren dies dann Tätigkeiten, welche durch Corona wiederum ein neue Risiko dargestellt hätten)
- Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess, 7. SSW 23.09.21, 11:51
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Maroulein 23.09.21, 12:27
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess, 7. SSW 23.09.21, 12:39
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Ne1991le 23.09.21, 12:57
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Annka89 23.09.21, 20:09
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Ne1991le 23.09.21, 12:57
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess, 7. SSW 23.09.21, 12:39
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - FrolleinSchein 24.09.21, 5:04
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - krümmelchen, 19. SSW 24.09.21, 20:48
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess 24.09.21, 21:41
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Maroulein 23.09.21, 12:27