Geschrieben von Maroulein am 23.09.2021, 12:27 Uhr |
Beschäftigungsverbot/ Epilepsie.
Die Frage ist ja ob du von Deinem Arbeitgeber nicht eh ein BV bekommst.
Auswirkungen aufs Elterngeld hat es nicht,du bekommst das gleiche wie sonst auch
Deine Erkrankung wird nicht zum BV führen,da sie ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat,das könnte nur zum Krankenschein führen und damit hättest du finanzielle Einbußen da du ja nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung fällst.
Die Regelungen für ein BV sind sehr streng,der Arbeitgeber kann es nur ausstellen nach Gefährdungsbeurteilung und wenn er dir keine andere Beschäftigung anbieten kann,der Arzt nur dann wenn du eine Schwangerschaftsbedingte Erkrankung hast die ein Weiterarbeiten nicht zulässt.
Zweiteres trifft nicht zu,ob Punkt 1 zutrifft kann dir nur dein AG sagen nachdem du ihn in Kenntnis gesetzt hast.
- Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess, 7. SSW 23.09.21, 11:51
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Maroulein 23.09.21, 12:27
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess, 7. SSW 23.09.21, 12:39
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Ne1991le 23.09.21, 12:57
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Annka89 23.09.21, 20:09
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Ne1991le 23.09.21, 12:57
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess, 7. SSW 23.09.21, 12:39
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - FrolleinSchein 24.09.21, 5:04
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - krümmelchen, 19. SSW 24.09.21, 20:48
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Yess 24.09.21, 21:41
- Re: Beschäftigungsverbot/ Epilepsie. - Maroulein 23.09.21, 12:27