Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von chaos-manu am 11.11.2011, 20:34 Uhr

beim arzt angerufen wegen beschäftigungsverbot

Hallo!
Also... Auch in der Elternzeit darf dir nicht gekündigt werden. Sprich: Du kehrst nach der Elternzeit an deinen Arbeitsplatz zurück und bekommst (evt) mit der Kündigungsfrist deine Kündigung. Vielleicht kannst du versuchen, deine Elternzeit etwas zu nutzen, um dich nach einer anderen Stelle umzuschauen und Kontakte zu knüpfen. Wie es sich anhört, scheint das Betriebsklima ja etwas frostig. Da musst du dir gut überlegen, ob du dorthin zurückgehen magst.

Zum Beschäftigungsverbot: Deine Chefin ist auf dem Holzweg! Nicht der Arzt entscheidet das. Sie muss sich darum kümmern!!! Das Beschäftigungsverbot kann dir dein Arzt aus gesundheitlichen Bedenken geben. Sollten diese nicht bestehen (und dein Arzt tut sich damit schwer), ist es eigentlich Aufgabe des Arbeitgebers, das Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Dein Arbeitgeber muss deine SS dem Amt für Arbeitsschutz melden und alle Maßnahmen, die er ergriffen hat, um dich zu schützen. In vielen Berufen gibt es keine Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer einen "sicheren" Arbeitsplatz einzurichten (nach den Auflagen des Mutterschutzes) - dann kann man ein Beschäftigungsverbot einreichen. Notfalls erkundige dich bei deinem zuständigen Amt für Arbeitsschutz! Findest du im Netz und die sind i.d.R. sehr bemüht!
Viel Erfolg! Nimm es nicht zu persönlich (ist leicht gesagt...). Sicher ist es auch nicht leicht für sie, dich als zuverlässige Arbeitskraft zu verlieren, sich neu umzusehen ect. Das entschuldigt sicher nicht ihr Reaktion - aber Arbeitgeber sind auch nur Menschen...
Alles Gute für dich und dein Baby!
LG Manuela

 
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