von smile-ever am 03.01.2013, 8:46 Uhr |
Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld
Hab mich grad noch mal im Gründerlexikon schlau gelesen und habe die Lösung. Ich melde das Gewerbe im April ab. Somit ist das Gewerbe nicht durchgehend bis zur Geburt gelaufen und es zöhlen automatisch wieder die letzten 12 Monate anstatt des vorigen Steuerjahres. In den 12 Monaten vor der Geburt hab ich nämlich wesentlich mehr verdient. Pausieren werd ich ja eh und kann das Gewerbe dann nach zwei, drei Monaten wieder anmelden ^^
- Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever, 21. SSW 02.01.13, 20:32
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 02.01.13, 21:02
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever 02.01.13, 21:06
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 03.01.13, 7:05
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever 03.01.13, 8:46
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 03.01.13, 7:05
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever 02.01.13, 21:06
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 02.01.13, 21:02
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