Schwanger - wer noch?

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von smile-ever  am 03.01.2013, 8:46 Uhr

Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld

Hab mich grad noch mal im Gründerlexikon schlau gelesen und habe die Lösung. Ich melde das Gewerbe im April ab. Somit ist das Gewerbe nicht durchgehend bis zur Geburt gelaufen und es zöhlen automatisch wieder die letzten 12 Monate anstatt des vorigen Steuerjahres. In den 12 Monaten vor der Geburt hab ich nämlich wesentlich mehr verdient. Pausieren werd ich ja eh und kann das Gewerbe dann nach zwei, drei Monaten wieder anmelden ^^

 
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