Geschrieben von cashew1 am 02.01.2013, 21:02 Uhr |
Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld
Ja, das ist so.
Beide Einkommen werden zur Berechnung genommen, also Netto! Das heißt, auch vom Einkommen des Kleingewerbes nur das, was nach den Abzügen (evlt. Versicherungen, Steuer, andere Ausgaben wie Fahrtkosten etc.) übrig ist. Der Lohnsteuerbescheid vom letzten Jahr wird dann als endgültiger Bescheid genutzt, bis dahin ist alles an Zahlungen vorläufig.
- Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever, 21. SSW 02.01.13, 20:32
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 02.01.13, 21:02
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever 02.01.13, 21:06
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 03.01.13, 7:05
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever 03.01.13, 8:46
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 03.01.13, 7:05
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - smile-ever 02.01.13, 21:06
- Re: Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld - cashew1 02.01.13, 21:02
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