Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von cashew1 am 02.01.2013, 21:02 Uhr

Angestelltenberuf + Kleingewerbe + Elterngeld

Ja, das ist so.
Beide Einkommen werden zur Berechnung genommen, also Netto! Das heißt, auch vom Einkommen des Kleingewerbes nur das, was nach den Abzügen (evlt. Versicherungen, Steuer, andere Ausgaben wie Fahrtkosten etc.) übrig ist. Der Lohnsteuerbescheid vom letzten Jahr wird dann als endgültiger Bescheid genutzt, bis dahin ist alles an Zahlungen vorläufig.

 
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