Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von doreen_fynn, 34. SSW am 05.05.2007, 12:34 Uhr

Ab welcher ssw?

der mutterschutz beginnt 6 wochen vor et und endet 8 wochen danach, es sei denn, dass dir dein arzt ein beschäftigungsverbot auferlegt (was meines erachtens aber viel zu schnell und grundlos gegeben wird) - kommt auf deine arbeit an und ob du beschwerden hast, kleine wehwehchen zählen nicht rein, blutungen oder vorzeitige wehen schon.
ich kann dir nur raten durchzuhalten, die zeit ist zwar anstrengend, aber gibt dir auch kraft, die du dann brauchst, wenn zwerg da ist - ich hab in der halben woche, die ich nicht mehr arbeite ziemlich abgebaut (könnt nur noch schlafen). ich hab ein beschäftigungsverbot ab der 23.ssw wegen nierenstau 3 + abgelehnt - war das beste, was ich machen konnt.

lg doreen

 
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