Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von speedy am 22.07.2016, 14:01 Uhr

Schaden im Urlaub. hatte das schon jemand?

1. In Deutschland?
2. Was steht im MietV zur Haftung, Kaution, Abnahme etc? Gab es eine pers. Abnahme?
3. Die eigene Haftpflicht zahlt schon, selbst bei Schäden an der Mietsache - auch zu Hause - denn es wurde dann Eigentum des Vermieters, d.h. eines Dritten beschädigt. Hatte ich schon häufiger bei Mandanten, z.B. bei Brandflecken im Parkett...
4. Ein Ersatzanspruch - wenn überhaupt - besteht entweder in Höhe der Reparaturkosten oder in Höhe des Anschaffungspreises abzügl. der Abschreibung bzw. der Abnutzung (Neu für alt). Selbst wenn die Sachen noch fast neu waren, müssten sie euch für eine Abrechnung den Schaden dokumentieren (Fotos, Gutachten... und auch die schadhaften Sachen zur Verfügung stellen) und den Anschaffungspreis nachweisen.

Deshalb würde ich als erstes erneut mit der Versicherung sprechen und mitteilen, dass es durch Nasenbluten etc. passiert sein kann (du es zumindest nicht ausschließen kannst), aber du die Höhe des Schadens bezweifelst. Der Vermieter müsste sich dann mit der Rechtsabteilung der Versicherung herumschlagen :)

Wenn die Vers. -aus welchen Gründen auch immer- nicht übernimmt, dann geh selbst zum Anwalt. Die Sache ist nicht teuer und es bestimmt nicht wert, sich die Zeit damit zu vertreiben.

Gruß, Speedy

 
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