Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von 32+4 am 19.07.2016, 11:47 Uhr

Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstehende Schäden.

hing im spamordner

das ist ja ein weitgedehnter begriff.

wie gesagt, es kann natürlich immer sein, dass wir etwas übersehen haben, auch wenn die kinderbettwäsche sauber ist.

haftpflicht übernimmt nicht, weil das bei ferienwohnung so ähnlich ist wie bei miete. in der eigenen whg übernehmen die ja auch nix.

vielleicht sollte ich mal ne rechnung aufstellen? dadurch, dass die holztüren falsch eingestellt sind, schließen sie sofort. lichtschalter ist dann erst auf der anderen flurseite

1 kind hat sich dabei verletzt, als es auf den fliesen ausrutschte im dunkeln

und ich habe mir einen pullover aufgerissen, weil in dem neuen haus an den holzwänden teilw. noch "tackernadeln" hängen. da wurden vermutlich provisorisch beim bau die leitungen fixiert

 
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