Reisen und Urlaub mit Kindern

Reisen und Urlaub mit Kindern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hubbeldubbel am 19.07.2016, 15:40 Uhr

Langsam wird es ulkig...

Habt ihr ne Rechtsschutz?

Warum kommunizierst Du mit dem? Warum telefonisch! Damit tust Du dir keinen gefallen. War aber gestern schon Thema.

Alle Ansprüche soll er schriftlich anmelden. Dann weißt Du schriftlich mit einem Satz zurück und dann kann er ja mal klagen.

Vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat der Vermieter scheinbar noch nie etwas gehört. 1.000€ für ne Reinigung... *kopfschüttel*

Vorbehaltlich es stimmt überhaupt und er hat die Reinigung veranlasst, dass ist nicht Dein Problem! Schuldner gegenüber der Reinigungsfirma ist er. Hat er einfach Eure Daten angegeben, sprich ist die Rechnung an Euch adressiert, dann teile der Firma schriftlich mit, dass ihr keinen Auftrag erteilt habt und schickt die Rechnung zurück an die Reinigungsfirma. Weiß ja nicht, wie der Vermieter jetzt agiert hat.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Reisen und Urlaub mit Kindern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.